Hi.

Die professionelle Zahnreinigung ist eine reine Privatleistung. Das heist, jeder Zahnarzt kann sich selbst mithilfe dem Faktor mit dem Privatleistungen berechnet werden, so hoch oder so tief schrauben wie er es gerne hätte. In Großstätten ist eine Zahnreinigung meist teurer als auf dem Land. Also Praxen durchtelefonieren und nach Preisen fragen hilft weiter. Ansonsten gibt es einige Krankenkassen die mit bestimmten Zahnärzten Verträge haben und auch die Zahnreinigung bis zu 2 mal im Jahr übernehmen. Die AOK ist da aber soweit ich weis nicht dabei. Allerdings hab ich auch von einigen Kassen bzw. Patienten gehört, die die Rechnung zur Krankenkasse schicken und diese auch Teilweise oder komplett übernommen wird. Die meisten Kassen geben das nicht offiziell bekannt. Auch hier würde ich einfach mal Nachfragen und es versuchen.

Lg Slater (Zahnmedizinische Fachassistentin)

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Hi.

Arbeite beim Zahnarzt und wir vertreiben auch die Sonicare Zahnbürste. Schicke sie am besten direkt zu denen ein mit einer Kopie des Kassenzettels. Die geben 2 Jahre Garantie drauf und meist reparieren sie es nicht mal, sondern schicken eine komplett neue zu.

Lg Slater

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Hi.

Hier ein Auszug der GOZ. Steht alles genau drin. http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf

Lg Slater

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Hi.

Bei einer Wurzelspitzenresektion wird nur ein Teil der Wurzelspitze entfernt und die Entzündung um die Wurzelspitze auch. Das heisst, der Zahn bleibt erhalten.

Bei einer Osteotomie wird der komplette Zahn entfernt. Der Kiefer wird aufgeschnitten um an die Wurzel zu gelangen und wie schon gesagt, der komplette Zahn entfernt.

Lg Slater

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Hi.

Zu aller erst würde ich mal versuchen mit deinem Chef zu reden. Ihn darauf Aufmerksam machen, das das so nicht gehen kann. Entweder ändert er was, oder nicht und kündigt dich. Dann kannst du dich immer noch bei der Zahnärztekammer melden. Wobei es da auch wichtig ist, Beweise einzuholen.

Mein Chef ist oft auch nicht sooo gründlich, gerade was Karies angeht. Viele Stellen die er nicht sieht, sind für mich eindeutig zu erkennen. Ich weise ihn dann aber auch recht unauffällig vor dem Patienten drauf hin: " Gucken sie an 16 mal, bin mir nicht ganz sicher ob das was sein könnte!" Ich weis natürlich das da was ist, will ihn aber vor den Patienten auch nicht blamieren. Mein Chef nimmt das eigentlich recht locker hin. Aber ich gehe auch davon aus, das mein Chef es vllt. einfach nicht sieht. Bei dir hört sich das eher so an, als wenn das so gewollt ist oder er es evtl. nicht besser weis?????

LG Slater

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Hi.

Kommt ganz drauf an, für welche Art Zahnersatz ihr euch entscheidet. Die Krankenkasse bewilligt die "Regelversorgung". Je nach Anzahl der Zähne, entscheidet die Krankenkasse, welch eine prothetische Versorgung "wirtschaftlich, ausreichend und zweckmässig" ist. Für diese bekommst du einen Zuschuss, bzw. wenn ihr unter einem bestimmten Satz liegt, auch den sogenannten doppelten Festzuschuss. Sprich, die Regelversorgung wird komplett übernommen.

Wie der Satz ist, kann ich nicht sagen, allerdings liegt er bei Einzelpersonen wenn mich nicht alles täuscht um die 1000 Euro.

Wenn du aber die Regelversorgung nicht haben willst, sondern was besseres, wird es die Krankenkasse NIEMALS komplett zahlen. Sondern nur die Regelversorgung. Wenn du dich für das bessere Entscheiden solltest, bekommst du auch (falls du unter dem Satz liegst) den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung und der Rest bleibt an dir hängen.

Es wird auch nicht nur dein Einkommen miteingerechnet, sondern auch das der Frau. Am besten holst du dir bei deinem Zahnarzt mal einen Heil und Kostenplan und gehst mit dem Einkommensbscheid von euch beiden von den letzten 3 Monaten zur Krankenkasse und lässt das auf Härtefall prüfen.

Ob du dir die Versorgung dann machen lassen willst oder nicht, kannst dann immer noch entscheiden.

Hier mal ein Auszug von der AOK. Der Festzuschuss ist allerdings bei allen Krankenkassen der gleiche.

"Härtefallregelung: Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2013 die Grenze von 1.078 Euro (mit einem Angehörigen 1.482,25 Euro, mit zwei Angehörigen 1.751,75 Euro und mit drei Angehörigen 2.021,25 Euro) nicht übersteigen."

Aber wie gesagt, das bezieht sich nur auf die Regelversorgung.

Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst dich gerne melden.

Lg Slater (Zahnmedizinische Fachangestellte :))

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Hi.

Ich persönlich (arbeite bei einem Zahnarzt!) würde mir ein Implantat setzen lassen. Allerdings musst du wissen, das dafür eine perfekte Zahnpflege erforderlich ist, da es sonst nicht lange halten wird. Natürlich besteht auch die Gefahr, das dein Körper es abstosst. Passiert seeehr selten, aber kann vorkommen.

Bei der Brücke werden die Nachbarzähne abgeschliffen, was mir persönlich zu schade wäre. Auch die Brücke brauch eine gute Pflege, da sonst die Zähne darunter auch Karies bekommen können.

Vom Preislichen her ist das natürlich ein sehr grosser Unterschied.

Was die Kauleistung betrifft, ist eins wie das andere. Du musst dir nun halt überlegen, willst du ein Ferrari im Mund oder reicht dir ein Mittelklasse Wagen.

Lg Slater

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Hi.

Das sind Aphten, nichts schlimmes. Eine Abwehrschwäche deines Körpers. Die einen bekommen Schnupfen, andere Herpes und noch andere Aphten. Diese können sehr weh tun. Sind aber innerhalb von ein paar Tagen wieder weg.

Lg Slater

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HI.

Normalerweise sollte sowas bei ner Unfallversicherung gemeldet sein. Diese übernimmt dann ein Leben lang die Kosten für die "Folgeschäden" dieses Unfalls.

Falls es nicht gemeldet sein sollte, steht dir laut Gesetz wenn ihr Hartz 4 bekommt, die "Regelversorgung" komplett zu. Regelversorgung bedeutet ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig! Sie bekommt dann nicht das schönste bezahlt, aber immerhin so, das sie wieder ordentilch kauen kann. Wenn ihr einen Heil- und Kostenplan bekommt (das ist dieses rosa Formular das die Krankenkasse genehmigt), lass es auf der Krankenkasse auf Härtefall prüfen. Dazu wollen die einen Einkommensbescheid von den letzten 3 Monaten haben den sie prüfen. Liegt ihr unter einem Bestimmten Satz, wird es komplett gezahlt.

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Hi.

Das ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der Bügel der über den Gaumen oder hinter den unteren Schneidezähnen ist, wird aus Metall gegossen. Die Prothese hält sich mit Metallklammern an den vorhandenen Zähnen fest.

Hier einige Bilder.

http://www.google.de/search?q=modellgussprothese&hl=de&prmd=imvns&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=AqmiUJPiLe_44QTrlYDwCQ&sqi=2&ved=0CAcQ_AUoAQ&biw=1429&bih=902

Lg Slater

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Versuchs doch mal mit Salzsäure!

Wenn ich sowas lese... nein, es bleicht nicht. Die Säure von dem Zitronensaft greift den Zahnschmelz an und macht diesen weich. Mit dem Salz putzt du dir dann schön den Schmelz vom Zahn. Auch Backpulver macht die Zähne nicht weiss. Wenn du hellere Zähne haben möchtest, kommt wohl nur ein Bleaching beim Zahnarzt in Frage. Rest kannst du vergessen.

Lg Slater (Zahnmedizinische Fachangestellte)

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Hi.

Meistens sieht das im Mund schlimmer aus, als es wirklich ist, durch den Speichel. Nimm dir ein Stofftaschentuch (STOFF, kein Tempo!) lege es auf die Wunde und beisse drauf. Sollte im Normalfall in ca. 30-40 Minuten besser sein.

Lg Slater

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Hi.

Nein, dein jetziger Zahnarzt kann den Stempel nicht nachtragen. Das kann nur der, der auch die Kontrolluntersuchung gemacht hat. Deine Akten müssen noch vorhanden sein, diese sind nämlich laut Gesetz bis 10 Jahre nach dem letzten Besuch aufzubewahren, auch wenn es diese Zahnärztegruppe nicht mehr gibt. Versuch doch einfach mal in der Kaserne anzurufen und lass dir ein Bonusheft zuschicken, bzw. einen Nachweis, dass du dort warst. Ansonsten wirkliche Auswirkungen hat es nicht. Falls du vor 2016 Zahnersatz bekommen solltest, bekommst du einfach 10% weniger Zuschuss auf den Festzuschuss. Da du aber sagst, du warst seid 1993 Regelmäßig, denke ich nicht, das du dir vorerst Gedanken über einen Zahnersatz machen musst. Wenn das später mal der Fall sein sollte, reichen dir die letzten 10 Jahre jfür 30% Bonus, und die letzten 5 für 20%.

Hoffe ich konnte helfen.

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Hi.

Der Zahnarzt/Ärztin, der/die dir die Kronen gemacht hat, hat 2 Jahre Gewährleistung darauf. In dieser Zeit wird dir freiwillig kein anderer Arzt an den Zähnen rumschleifen, da somit die Gewährleistung verfällt. Desweiteren ist der Arzt verpflichtet, sich in den 2 Jahren darum zu kümmern, das dir die Zähne gefallen und sie auch passen. Ist deine Zahnärztin der Meinung das MUSS so sein, solltest du dich an deine Krankenkasse wenden. Diese wird dich zu einem Gutachter schicken, der die ganze Situation beurteilt. Sagt auch er es ist nicht in Ordnung, musst du zu ihr zurück und sie ist verpflichtet dir neue Kronen zu machen, bzw. die alten so auszubessern, damit du klar kommst.

Lg Slater (Zahnmedizinische Fachangestellte)

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Hi.

Ich bin Zahnarzthelferin und kann dir da bei deiner Frage weiter helfen. Bei der Härtefallregelung bekommst du den "doppelten Festzuschuss". Das heisst praktisch, du bekommst die "Regelversorgung" komplett gezahlt, egal wie hoch der Festzuschuss wirklich ist. Je nachdem wie die Situation in deinem Mund ist, ist die Regelversorgung das ausreichende, wirtschaftliche und zweckmässige. Heist wiederum, das die Krankenkasse dir eine Krone komplett zahlt, jedoch im Seitenzahnbereich NUR eine Metallkrone. Möchtest du jedoch eine weisse Krone haben, bekommst du trotzdem nur die "Regelversorgung" gezahlt und die übrigen kosten, was das weisse kosten würde, bleibt an dir hängen. Ob geringverdiener oder nicht.

Steht dir laut Situation im Mund eine Prothese zu, du willst aber eine Brücke haben, bekommst du auch nur das doppelte an Zuschuss der Prothese und alles was die Arbeit mehr kostet, musst du aus eigener Tasche tragen.

Es kommt also nicht auf den Komplettpreis an, sondern was die Krankenkasse als ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich einstuft.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und der Text ist zu verstehen. Falls nicht, kannst du dich gerne an mich wenden.

Lg Slater

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Hi.

Ganz einfach, Unkritisch sind Instrumente, die nur die Haut berühren, z.B. Rahmen vom Kofferdamm. Semikritisch sind Instrumente die mit Speichel in Berührung kommen (Spiegel, Heidemann usw. wobei sie auch zu den Kritischen zugeordnet werden können, wenn man sie z.B. zu einem OP-Set gehören) . Kritische Instrumente sind die, die mit Blut in Berührung kommen (Zangen, Hebel, Skalpell usw).

Lg Slater

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Hi.

Ich arbeite beim Zahnarzt und habe selbst so ein Teil von Chef bekommen zum "Testen". Habe es nach 2 mal benutzen in den Schrank gelegt. Sowas unnötiges hab ich noch nie gesehen. Klar kannst du damit grosse "Brocken" zwischen den Zähnen rausspülen. Allerdings macht es die Beläge die am Zahn haften NICHT sauber. Genau so wenig wie eine normale Munddusche. Zahnseide musst du trotzdem weiterhin benutzen. Ich finde es total unnötig und überflüssig.

Lg Slater

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