Hallo,
ich arbeite Teilzeit als Angestellte in einer Firma mit 30 Std. pro Woche und habe mich vor kurzem selbstständig im Nebenerwerb (Rechtsform: e.K.) gemacht. Hier arbeite ich 20 Std. pro Woche, bisher noch ohne Einkommen.
Vorab, was mir bereits bekannt ist: Es gilt noch als Nebenerwerb, wenn man nicht mehr Arbeitzeit und Einkommen hat als im Hauptjob.
Nun habe ich eine kurze Auftragsarbeit erhalten und möchte deswegen bei meinem Hauptjob auf 20 Std. pro Woche gehen, um dann 28 Std. pro Woche für die selbstständige Arbeit zu haben.
Hier kommt das knifflige:
Die Auftragsarbeit ist gut bezahlt, weshalb DIE FIRMA monatlich mehr Einkünfte hat, als ICH im Hauptjob als Lohn bekomme. Jedoch läuft diese Auftragsarbeit nur von August 2019 bis Mai 2020, sprich 5 Monate noch im Jahr 2019 und 5 Monate im Jahr 2020. Danach würde ich bei meinem Hauptjob wieder auf 30 Std. zurück wechseln (ja das ist bereits mit der Firma abgeklärt).
- Der Verdienst über die Einzelfirma soll zum größten Teil auf dem Geschäftskonto bleiben, also ist das nicht mein persönliches Einkommen. Mein Einkommen übersteigt also auch monatlich gesehen nicht den Hauptjob. Jedoch wird beim Einzelunternehmen das Firmenkapital als Eigenkapital angesehen, wird ja auch bei der Steuer zusammengeworfen...
- Der Verdienst der Einzelfirma übersteigt das persönliche Gehalt im Hauptjob im Jahr 2019 insgesamt nicht, ebenfalls nicht für das Geschäftsjahr 2020. Falls man die Geschäftseinkünfte mit dem Gehalt als Angestellte gleichsetzt: gilt der Vergleich monatlich oder im Jahr?
=> Bin ich in der Zeit der Auftragsarbeit noch im Nebenerwerb?
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Ergänzung, damit es alle verstehen was ich meine. Hier ein Auszug:
"Selbstständige, die ihr Gewerbe nur als Nebentätigkeit zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis ausüben, müssen in der Regel keine zusätzlichen Sozialabgaben bezahlen. Denn ihre Sozialleistungen werden bereits durch das reguläre Gehalt erbracht. Erreicht allerdings die selbstständige Tätigkeit sowohl hinsichtlich der Arbeitszeit als auch des Einkommens eine höhere Gewichtung als das Angestelltenverhältnis, dann ändert sich der Status. Wer mehr Zeit für seine Selbstständigkeit aufwendet und wer seine Haupteinnahmen durch seine gewerbliche Tätigkeit erzielt, der gilt als hauptberuflich Selbstständiger."
Leider steht nirgends, ob das monatlich oder jährlich betrachtet wird. Bei Monatlich wäre ich hauptberuflich Selbstständiger, bei jährlich nur als Nebentätigkeit.