Ich möchte in der Schweiz einen Oldtimer erwerben von einem dort ansässigen deutschen Verkäufer. Er hat das Auto aus Deutschland eingeführt, in der Schweiz verzollt aber dort nicht angemeldet. Nun die Frage, ob ich beim deutschen Zollamt es wieder verzollen muss bzw. ob irgendwelche Kosten anfallen. Das Auto hat ja immer noch die deutschen Zulassungspapiere. Der Verkäufer bekommt angeblich bei Einreichung der Ausfuhrbescheinigung die Zollkosten zurück. Was ist aber mit der deutschen Seite?