Antwort
@SarahSchweiz: genau - Verzollung ist ein separater Schritt von der Zulassung, ist aber Voraussetzung für das andere. Bei der Verzollung werden die dt. Dokumente jedoch nicht eingehalten, sondern bei der Zulassung. Da die Zulassung nicht durchgeführt wurde, sind die dt. Dokumente beim Eigentümer. Nun "in the end of the day": bin den Prozess durchgegangen, man konnte das Auto wieder nach DE einführen oder Zoll und Mwst, musste eine Einfuhrdeklaration abgeben und Einfuhr als Rückware wg der MWst. Danke trotzdem für die Beiträge!