In Deutschland gibt es nur dann ein gesetzliches Umtauschrecht, wenn ein Artikel bereits beim Kauf defekt war. Dies muss der Kunde allerdings nachweisen können, sonst ist er beim Umtausch auf die Kulanz des Händlers angewiesen.


Umtausch aus verschiedenen Gründen.


Besonders nach großen Festen wie Weihnachten und Ostern stürmen zahlreiche Menschen in die Geschäfte und wollen nicht gefallende Geschenke umtauschen. Die meisten von diesen Menschen sind davon überzeugt, dass sie das Recht auf einen Umtausch haben, doch dies ist ein Irrtum. Das Recht zum Umtausch besteht nur, wenn ein Artikel nicht funktionstüchtig ist oder Mängel aufweist. Hierbei greift allerdings der Gewährleistungsanspruch, nicht etwa das Umtauschrecht.

Umtausch nur durch Kulanz des Händlers.

Sehr viele Geschäfte bieten ihren Kunden ein meist 14-tägiges
Umtauschrecht für gekaufte Artikel ohne Angaben von Gründen an.
Verbraucher haben sich an diese gängige Vorgehensweise gewöhnt und
reagieren oft mit Unverständnis, wenn ein Händler die Rücknahme eines
gekaufen Artikels verweigert. Das Recht ist allerdings auf der Seite des
Händlers, ein Umtausch wegen Nichtgefallen eines Artikels erfolgt
ausschließlich aus Kulanzgründen, der Käufer kann sich nicht auf sein
Recht berufen.

Häufige Irrtümer beim Umtauschrecht.


Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass wenn sie einen Einkauf
tätigen und sich schließlich dafür entscheiden, dass sie die erworbenen
Artikel doch nicht behalten möchten, eine Rückgabe an den Verkäufer
problemlos möglich ist. Doch es gab schon einige, böse Überraschungen
für Kunden, wenn der Verkäufer bedauernd den Kopf schüttelte und die
Rücknahme verweigerte. Rechtsansprüche haben die Kunden in diesem Fall
nicht, denn das Umtauschrecht greift nur dann, wenn ein erworbener
Artikel defekt ist.



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In eine Steckdose tut man Stecker rein stecken

Mit einem Wippenschalter tut man das Licht ein und aus schalten.

Mit einem Taster tut man Relais tasten.

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Du geniest mein tiefstes und ehrliches Bedauern, es tut mir wirklich ganz schrecklich leid für dich. So etwas hast du nicht verdient.

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auf nur eine Ursache zurückgehend, sich auf nur eine Grundlage stützend

http://www.duden.de/rechtschreibung/monokausal

Es müsste ausserdem Argumentation heissen da der Satz mit "Artikulation"

(deutliche Aussprache, Gliederung des Gesprochenen Bildung von Lauten mithilfe der Sprechwerkzeuge)

keinen Sinn ergibt.

Mit Monokausaler Artikulation zeigt man das man von Fremdwörtern gehört hat und diese auch gern in Gespräche einbaut um das Gegenüber mit seiner imensen Inntellugenz zu blenden.

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