Antwort
Nein!
Nein!
Bei EU-Staaten verhält es sich so, dass du mindestens 6 Monate im Land bleiben musst, damit dieses Land als dein steuerlicher Wohnsitz gilt. Auch für die Schweiz als Nicht-EU-Land gilt diese Regel - wenn du weniger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz verbringst, bist du dort nicht mehr stuerpflichtig.