Nicht beeindrucken lassen, wenn hier Leute schreiben "Vertrag ist Vertrag" oder "das Kleingedruckte lesen". Das ist Quatsch. Das (und andere) sind Abzocke-Vereine, die Gesetze brechen und noch nicht mal sagen können "stand doch da", weil es nicht dort stand. Wenn du es nicht gesehen hast, war es nicht richtig gekennzeichnet. Und die Kennzeichnungspflicht (vor allem das Verbot irreführender Kennzeichnung) ist in Deutschland inzwischen ziemlich gut geregelt.

Will sagen: Vernasch die Welt annonciert irreführend und hält Regeln nicht ein. Ich habe vor einiger Zeit an anderer Stelle eine längere Antwort dazu geschrieben und vor allem, wie du dich wehren kannst. Das gilt insbesondere für alle, die noch keine 18 Jahre alt sind. Aber auch sonst ruhig in den Gegenangriff gehen. Und die Verbraucherzentrale einschalten. Die kennen den Verein schon.

https://www.gutefrage.net/frage/vernaschen-die-welt-box-falle#answer-420549090

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Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen einen Fall mit meinem Sohn an die Verbraucherschutzzentrale in Schleswig-Holstein gemeldet. Am besten ist, das deine Eltern an vernaschdiewelt schreiben, der Vertrag ist nämlich nichtig, wenn du erst 14 bist.

Bei uns ging es um eine kostenlose Box, die mein Sohn über TikTok bestellt hatte. In keiner der Mails, die anschließend von diesem Verein kamen, war zu erkennen, dass er ein Abo eingegangen war. Deshalb sind es gleich zwei Sachen: zum einen bist du noch minderjährig, zum anderen handelt vernaschediewelt rechtswiedrig.

Ich schicke dir mal den ganzen Mailverlauf mit dem Verein, den du gerne nutzen darfst. Wir haben zum Schluss nichts bezahlt. Wie gesagt, und an die Verbraucherzentrale gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sohn xxx ist als Reaktion auf eine Werbung auf TikTok das unten beschriebene Vertragsverhältnis eingegangen.

Da xxx noch minderjährig ist sieht der Verbraucherschutz folgenden Schutz von Minderjährigen vor:

  • Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig.
  • Bei Internet-Käufen müssen Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.

Wir haben weder dem Geschäft eingewilligt (da wir davon keine Kenntnis hatten), noch genehmigen wir das Geschäft nachträglich ("Verweigerung der Genehmigung"). Der Vertrag ist damit unwirksam.

Nähres über den Rechtsverhalt können Sie hier entnehmen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-im-internet-einkaufen-8377

Ich möchte Sie bitten, von der Zusendung weiterer Snackboxen / in Rechnung Stellung von Boxen, die trotz des oben beschriebene Sachverhalts geschickt werden, abzusehen.

Sehr geehrte xxx

Ein Internetshop hat folgende Verpflichtung:

Vertragsbestätigung:

Inhalt der Vertragsbestätigung

Inhaltlich muss die Vertragsbestätigung die Inhalte des Art. 246 a EGBGB haben. Danach muss die Vertragsbestätigung insbesondere die folgenden Angaben enthalten:

•   die AGB des Händlers, da diese Vertragsinhalt werden

•   Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufs-Formular

•   die wesentlichen Eigenschaften der Ware/Dienstleistung

•   Identität des Verkäufers, beispielsweise den Handelsnamen sowie die Niederlassungsanschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer (wenn vorhanden) und E-Mail

•   den Gesamtpreis der Waren/Dienstleistungen (mit allen Steuern, Abgaben, Fracht-, Liefer- und Versandkosten und weiteren Zusatzkosten)

   bei unbefristeten Verträgen oder Abo-Verträgen den Gesamtpreis (dieser umfasst die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten und monatliche Gesamtkosten, wenn diese als Festbeträge in Rechnung gestellt werden)

•   Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie den Termin, bis zu dem geliefert werden muss bzw. die Leistung erbracht werden muss

•   das Bestehen gesetzlicher Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung)

•   ggf. die Laufzeit des Vertrags und Kündigungsbedingungen

 

In keiner der Bestätigungsmails (Vertragsbestätigung) sind Informationen darüber, was für ein Vertrag abgeschlossen wurde, ganz zu schweigen von Abrechnungszeiräumen, Preisen usw.

An keiner Stelle ist die Laufzeit des Vertrages, ein Preis, Vertragsbedingungen usw. DEUTLICH angegeben.

Der Gesamtpreis der Waren ist in der Rechnung mit 0 Euro angebeben.

 Ich habe mir erlaubt, ihre Geschäftspraktiken an die Verbraucherschutzzentrale zu melden.

Wir haben nichts bezahlt und nichts mehr gehört.

Viel Erfolg!

Herzlichen Gruß

Iris

PS. Keiner verschenkt etwas!!! Einfach nichts bestellen :-).

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