Nein!
Der Barkeeper oder die Thekenkraft die so etwas ausgeben und der gastronomische Betrieb machen sich strafbar!
Cocktails mit harten Spiritosen erst ab 18 Jahren!!!
Nein!
Der Barkeeper oder die Thekenkraft die so etwas ausgeben und der gastronomische Betrieb machen sich strafbar!
Cocktails mit harten Spiritosen erst ab 18 Jahren!!!
Mit einem Nein danke liegt man in der Regel nie falsch!
Es gibt hierzu keine eindeutige Knigge-Regel.
Natuerlich ist es erlaubt, im privaten Rahmen barfuss zu sein oder zu laufen!
Soll ja auch sehr gesund sein (Fussreflexzone, usw...).
Gruesse!
Selbstverstaendlich darf man den Handschlag verweigern.
Ob es jedoch immer geschickt ist - beispielsweise im Business oder auch privat - sei dahingestellt.
Eine Problematik, die in meinen Seminaren oft gefragt und behandelt werden, natuerlich gibt es auch dafuer Regeln!