Nein, die meine ich leider nicht. Der Film ist wie gesagt aus den 90ern, oder aus den 2000ern, und die Szene ist auf dem Cover.

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Ja, ich habe verstanden, daß ich beides erbe, das Geld und die Schulden. Nur wenn der Paragraph mit dem Vollstreckungsschutz greifen sollte, dann können die Gläubiger doch nicht pfänden. Oder?

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