Ich bin mir halt unsicher. Wenn ein Einbrecher die Scheibe einschlägt und sich dabei schneidet kann es doch auch nicht sein, dass ich dann den Arzt zahlen muss. Vom Gefühl her finde ich mich im Recht und dies auch nicht als hinterhältige Maßnahme. Mann soll halt die Finger von meinem Bäumchen lassen. Mit dem Licht ist eine gute Idee, doch würde das ja dann ständig angehen, wenn nur wer vorbei läuft. Kann man hier nicht von Eigentum-schutz sprechen? Um sich das besser vorstellen zu können: Am Stamm des Bäumchens ist ein ca. 30 cm langer Stacheldraht mit Kabelbinder befestigt. Mann kann sich wirklich "nur" verletzen, wenn man das Bäumchen beschädigen und ausreißen will. Muss man sich denn alles gefallen lassen?
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Danke vielmals für die schnellen Antworten!!!
Bei mir ist es jetzt so, da ich nebenbei eine sehr teure Ausbildung mache die ich komplett abrechnen kann habe ich etwa 7000€ Einkommen. Daher muss ich noch nicht mal Einkommenssteuer zahlen. Bis jetzt war das FA immer nur mit Einkommenssteuererklärung zufrieden.