Jetzt mal unter uns Gebetsschwestern: Zeig mir das Gericht, das wegen EINMAL Schwarzfahren eine Freiheitssstrafe ohne Bewährung verhängt.
Und dann würd ich auch noch gern das Gericht sehen, dass eine laufende Bewährung widerruft, wenn man EINMAL schwarzgefahren ist und nicht vorher die laufende Bewährung verlängert.
Du bist sicher kein Unschuldslamm und das weißt du selbst vermutlich am besten.
Vielleicht solltest du jetzt einfach mal Mann genug sein, zu dem Sch*** stehen, den du gemacht hast und es hinter dich bringen.
Natürlich kannst du einen Gnadenantrag stellen. Oder einen Antrag auf Haftunfähigkeit (Du wirst dann von einem Amtsarzt untersucht und der nimmt Stellung dazu, ob du haftfähig bist oder ob du ggf. auch vom Anstaltsarzt oder einem Justiz-Krankenhaus behandelt werden kannst. Die Androhung von Verletzungen hat allerdings eher die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung zur Folge als die Haftunfähigkeit, also Vorsicht mit sowas).
Beide Anträge hemmen nicht die Vollstreckung.
Da du selbst schreibst, dass du lediglich Berufung eingelegt hast, um Zeit zu gewinnen, ist es wohl lediglich eine Frage der Zeit, bis das neue Urteil rechtskräftig wird und infolge dessen auch der Widerruf der Bewährung auf dich zukommen wird.
Daher: Nutz die Zeit, die du jetzt noch hast, um dein Leben für die Monate in der JVA vorzubereiten. Erkundige dich ggf. nach den Möglichkeiten des offenen Vollzugs in Bayern, sodass du deine Arbeitsstelle behalten könntest (sofern dein Arbeitgeber mitspielt).
Versuch nicht, durch bloße Zeitschinderei den Konsequenzen deines Handelns zu umgehen. Das kommt nicht gut an. Das gleiche gilt für die Mitleidstour.
Alles Gute.
PS: Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Es geht also gar nicht ohne.