Die dafür in Frage kommenden §§ findest du z.B. im Handelsgesetzbuch(online) unter §461 wo auch auf die §§ab §426 verwiesen wird. Was die Korrektheit einer Unterschrift betrifft, informiere dich bei Wikipedia (Unterschrift). Grundsätzlich muss selbstverständlich der Versender bzw. der beauftragte Spediteur(Paketdienst) nachweisen, dass das Paket korrekt zugestellt wurde. Nach Entgegennahme ist dein Reklamatonsrecht unbenommen, d.h. du kannst den Inhalt prüfen und gegebenenfalls beim Versender Regulierung von Mängeln oder Irrtümern bieten. Dafür gibt es aber zeitliche Fristen. In der Regel muss spätestens nach zwei Woichen reklamiert worden sein. Sollte ein Nachbar ein Paket entgegengenommen haben und erst nach Verstreichen der Reklamationsfrist das Paket weitergegeben haben, wäre er im Schadensfalle haftbar.

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Zunächst einmal musst du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Probiere mal, ob die Post auf ihrer Webseite eine Sendungsverfolgung des Paketes anbietet, d.h. wo du die Paketscheinnr. des von dir versandten Paketes eintippst und dann siehst, welche Stationen dein Paket zurückgelegt hat und wo es zuletzt war. Meiner Kenntniss nach bezieht sich die Versicherung auf Beschädigung eines Paketes. Wenn ein Paket verloren geht, müsstest du Ansprüche gegen die Post haben. Das fragst du die Post am besten mal direkt.

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Derjenige, der ein Paket entgegenimmt, übernimmt auch eine Obhutspflicht/Haftung für das Paket. Da der Nachbar die Entgegennahme quittiert hat, muss er entweder das Paket herausgeben oder es bezahlen. Es ist wichtig, sofort den Versender anzurufen und diesen über den Nichterhalt des Paketes zu informieren. Weitere Schritte leitet dann der Versender ein.  Du kannst nicht haftbar gemacht werden, weil der Versender keinen Nachweis vorlegen kann, dass er dir bzw. der von ihm beauftragte Dienst das Paket zugestellt hat. Du musst/solltest/darfst nachdem du den Versender informiert hast auch nichts mehr selber unternehmen sondern die weiteren Schritte des Versenders abwarten. Selbst gegen deinen Nachbarn vorgehen musst/solltest/darfst du nicht ! Überlasse das dem Versender. Fallst du dringend auf das Paket wartest, bitte den Versender um Neulieferung. Bezahle dann aber auf jeden Fall nur für eine Anlieferung und ein Paket. Wenn du für das verschwundene Paket auch noch bezahlst, übernimmst du eine Schuldanerkenntniss!!!!

Viel Glück

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Nachsatz: Um es glasklar zu machen: Ihr müsst das Paket wiederfinden oder dafür bezahlen!!!

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Zunächst einmal ist es so, dass die Unterschrift bei der Paketannahme nicht bedeutet, dass das Paket in den Besitz des Empfängers oder der Person, die unterschreibt übergeht. Es bedeutet nur, dass das Paket bei der quittierenden Person abgegeben wurde. Danach kann das Paket geöffnet und auf Mängel oder Irrtümer überprüft werden. Gegebenenfalls kann und muss dann sofort (i.d.Regel längstens nach 14 Tagen) beim Versender (nicht beim Paketdienst) reklamiert und um Abholung oder Umtausch gebeten werden. Wer ein Paket für Dritte entgegennimmt, übernimmt die Obhutspflicht und damit eine Haftung für das Paket.  Ich gehe davon aus, dass ein  Versender, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen über Reklamationsansprüche oder die Nichterreichbarkeit des Empfängers informiert wird, Ansprüche an die entgegennehmende Person geltend macht. Um sich abzusichern, könnte man vor Weitergabe eines Paketes sich ordentlich schriftlich quittieren lassen, dass das Paket  weitergegeben wurde an den Empfänger. Auf so einem Nachweis muss Name und Anschrift und Telefonnr. stehen sowie der Hinweis, dass das Paket äusserlich unversehrt übergeben wurde. Die Unterschrift muss handschriftlich in Schreibschrift erfolgen und es sind mindestens 4 Buchstaben in Schreibschrift nötig, bzw. der normalen Handschrift des Empfängers. In eurem Fall sind wohl schon Fristen versäumt worden so dass man hier nur auf Kulanz des Versenders hoffen kann. Ist das Paket verschwunden, haftet auf jeden Fall die unterschriftleistende Person.

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich unter §312d des BGB und unter der Informationsverordnung  des BGB.

Bei der Suche nach Informationen ist auch die Wikipedia hilfreich. Stichwort "Fernabsatzgesetz".

Viel Glück

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Hallo Lovefrance, beim Stöbern im Internet stiess ich auf folgenden Text: Contact:

Stefan Gehrke Bockenheimer Landstrasse 17-19 60325 Frankfurt am Main Frankfurt, Maine 123456 Germany phone: 0049180599317701 url: http://www.outlets.de

GMBH: AMTSGERICHT WITTEN BESTäTIGT ZAHLUNGSPFLICHT BEI OUTLETS.DE

Frankfurt, Maine - 2010-09-15 - Frankfurt Main, 15.09.2010

Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“

Schon das Amtsgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil Aktenzeichen 32 C 764/10 die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge auf Outlets.de kürzlich bestätigt und hält den Kostenhinweis für deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar.

Negative Feststellungsklage gegen outlets.de gescheitert – Gericht bestätigt Zahlungspflicht

Das Amtsgericht Witten urteilt im Falle outlets.de und – Musterbrief der Verbraucherzentrale bei Online-Abos unwirksam

Unter Aktenzeichen 2 C 585 / 10 entschied das Amtsgericht Witten über die negative Feststellungsklage eines Nutzers von outlets.de. Er reichte über einen Anwalt negative Feststellungsklage ein. Das Amtsgericht Witten bezeichnete die Klage als „zulässig aber unbegründet“.

Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“

Ebenfalls räumt das Amtsgericht Witten mit einem verbreiteten Irrtum auf: „Der Anmelder muss durch das Setzen eines Hakens bestätigen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat, anderenfalls ist eine Anmeldung überhaupt nicht möglich.Wenn der Kläger den Haken setzt, ohne zuvor die AGB gelesen zu haben, fällt dies allein in seinen Risikobereich.“

Damit geht auch der Musterbrief der Verbraucherzentralen ins Leere, eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wurde durch das Gericht ausgeschlossen. Wörtlich im Urteil: „Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bereits mangels einer seitens der Beklagten Täuschungshandlung entfällt“.

Hiermit verlieren die Verbraucherzentralen ihr bislang als Wundermittel gegen jegliche Online-Verträge gefeiertes Mittel, den Musterbrief. Die entscheidenden Argumente des Musterbriefs gehen im Falle outlets.de ins Leere.

Geschäftsführer Tomas Franko hierzu: „Wir setzen bei der Durchsetzung unserer Forderungen mittlerweile stark auf die Gerichte. Wir sind Anbieter von hochwertigen und daher kostenpflichtigen Internet-Inhalten. Die Gerichtsentscheidungen der letzten Monate in diesem Bereich geben uns hier recht. Es kann nicht sein, dass Shop-Betreiber und sonstige Online-Dienste mit Rückendeckung der Verbraucherzentralen durch Schwarz-Surfer ausgeplündert werden. Zukünftig müssen Kunden, die einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an uns senden, mit einem Klageverfahren rechnen.“

Dennoch ist der Hinweis der anderen richtig, dass Gericht anzuschreiben, ob die das Schreiben überhaupt verschickt haben. Auch kann es sein, dass der von mir gefundene Text vielleicht eine irreführende Fälschung ist. Beim Anschauen der Outlets-Seite finde ich die aber sehr übersichtlich gestaltet und ich sah auch sofort einen Hinweislink auf die Widerrufsbestimmungen. Hier müsstest du dich noch einmal vergewissern, dass bei der Anmeldung auf der Outletsseite die Widerspruchsbelehrungen nach §§ 312 und 355 BGB (im Internet aufrufbar) korrekt eingehalten wurden.

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Hallo, es ist typisch, dass solche Rechnungen sich immer im Bereich knapp unter 100,-€ bewegen. Jedem der öfters im Internet surft, kann so etwas mal passieren. Übrgens kennen auch Richter und Staatsanwälte diese Geschichten. Schliesslich passiert denen das auch...! Du kannst mit folgendem Musterschreiben Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, und auch sofort auf die Minderjährigkeit hinweisen. Alle weiteren Schreiben, vielleicht auch das vorliegende aber einfach ignorieren. Es ist eine übliche Methode, die Opfer zu bedrängen, aber zu einem Gerichtsverfahren ist es noch nie gekommen!!!

zu ihrer Zahlungsaufforderung stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich auf ihrer Internetseite angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichen Preisinformation auf der Webseite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss. Hilfsweise erkläre ich die Anfehtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war, und keine kostenpflichtige. Schließlich mache ich auch hilfsweise von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355ff. BGB Gebrauch. Aus den genannten Gründen werde ich keine Zahlung leisten.

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Apropos Nachnahme: Geld verdirbt bekanntlich die Freundschaft. Nachnahmesendungen generell nur dann annehmen, wenn der Nachbar dir dafür im Vorraus genügend Geld überlässt. Besser ist es aber, von vornherein solche Dinge nicht zu machen, da so etwas zu einer stänigen Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses führen kann, falls das Geld mal nicht reicht und du ständig entscheiden musst, ob du noch was dabei tust.

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Da der Nachbar dich ausdrücklich gebeten hat, für ihn Pakete anzunehmen, sollte er auch bereit sein, dir schriftlich zu bestätigen, dass du für an ihn adressierte Pakete von jeglicher Haftung befreit bist. Und das dies insbesondere für die Beschädigung oder das Verschwinden eines Paketes gilt. Hilfsweise kann sich der Nachbar an die Paketdienste wenden, und mit denen schriftlich Abstellgenehmigungen vereinbaren, in denen auch stehen kann, dass Pakete auf seine Verantwortung bei dir abgegeben werden können. Du müsstest dann nicht einmal mehr eine Unterschrift leisten als Bestätigung der Übergabe. Abgesehen davon hast du aber das Recht, vor der Unterschriftleistung auf äussere Mängel zu prüfen. Ist der Karton von aussen unversehrt, hat der Zusteller seine Arbeit getan. Dennoch kann aber innerhalb von zwei Werktagen beim Versender reklamiert werden, falls sich nach dem Öffnen des Paketes Mängel oder Irrtümer herausstellen. Daher ist es wichtig, dass der Nachbar seine Pakete sofort bekommt und falls nicht, dass er dich von jeglicher Haftung schriftlich freistellt!

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Die Unterschrift bedeutet nicht, dass das Paket ab sofort dem Empfänger gehört oder dem der es entgegennimmt. Es bedeutet zunächst nur, dass das Paket durch den Zusteller an die quittierende Person übergeben worden ist. Stellt sich nach Öffnen des Paketes heraus, dass ein Mangel oder ein Irrtum vorliegt, dann ist innerhalb von zwei Tagen (ausser Samstags und Sonntags) beim Versender zu reklamieren. Vor der Entgegennahme darf das Paket von aussen auf Mängel untersucht werden. Der Entgegennehmende/Empfänger hat nicht das Recht, vor Unterschriftleistung das Paket zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Wer ohne schriftlichen Auftrag ein Paket für einen Nachbarn, Bekannten, Verwandten oder sonstwen entgegennimmt, übernimmt die Verantwortung für das Paket und dass es äusserlich in Ordnung ist. Ist der Karton beschädigt, muss generell die Annahme verweigert und beim Versender neu bestellt werden, um sicher zu gehen. Wird das Paket nicht innerhalb von zwei Tagen abgeholt oder man erreicht den Empfänger nicht, ist der jeweilige Zustelldienst zu informieren und um Abholung zu bitten. Die Unterschrift muss nicht gut leserlich sein, aber sie muss die Handschrift der entgegennehmenden Person erkennen lassen. Mit vier Buchstaben in Schreibschrift hat man in der Regel eine solche Handschriftprobe. Wer also Sieverdingbeck-Kamperschröer heisst kann in der Regel mit "Siev" unterschreiben. Hierbei kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Wer dazu neigt, nur einen Haken oder einen Kreis zu malen, kann nicht auf Übergabe des Paketes bestehen. Der Zusteller hat das Recht die Unterschriftleistung zu kontrollieren und gegebenenfalls abzulehnen und als Folge das Paket nicht auszuhändigen.

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Hallo Bonerl, auch ich habe Schwierigkeiten mit Moviescout und habe die Absicht, Strafanzeige zu erstatten! Ich habe bisher "nur" zu tun mit der Inkassofirma Collector. Da deine Anfrage vom 08.11.2008 datiert ist, wäre es eine wichtige Information für die vielen Opfer dieser Firma, wenn du berichten würdest, wie sich dein Fall fortsetzte! Gerne auch als Direkt-E-Mail an steklue@hotmail.de . Vielen Dank im vorraus!

Übrigens würde ich gegebenenfalls als Zeuge aussagen.

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Lieber Sebastian, auch ich bekomme Post von Movie-Scout und deren Inkassobüro. Auch ich habe die Test-DVD mit Fragebogen, auf die ich laut deren AGB ein Recht habe, nicht bekommen sondern lediglich Rechnungen. Die ganze Aufmachung der Internetseite ist von vorneherein irreführend, da mit einer Gewinnspielteilnahme gelockt wird und immer nur vom Testen der DVDs die Rede ist, nicht aber von kaufen. Auch wird die Kostenfreiheit des Testens betont. Der Hinweis, dass es Geld kosten könnte, findet sich erst, wenn man die Seite ganz nach unten fährt und sind nicht nur kleingedruckt sondern auch noch als dunkle Schrift vor dunklem Hintergrund dargestellt. Da die Firma ihren Sitz in Dubai hat, ist es schwierig, von Deutschland aus eine Strafanzeige wegen betrügerischem Geschäftsgebahrens und Nötigung wegen Belästigung mit unberechtigten Rechnungen zu stellen. Genau dies werde ich aber versuchen und rate auch dir dazu. Je mehr diese Firma bekannt wird und je mehr Opfer sich durch das Internet gegenseitig informieren, desto eher kann deren Machenschaften begegnet werden, z.B. durch Abgabe einer Zeugenschaft vor Gericht. Durch Bezahlen derer Rechnungen würden solche Betrüger aber gestärkt! Das darfst du NIEMALS tun! Vielmehr ist es notwendig, durch Zusammenhalt aller Opfer und Geschädigter vor Gericht glaubhaft zu machen, dass das Geschäftsgebahren solcher Firmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsleben verstößt! Um zum Schluss zu kommen: Auch die Richter und Staatsanwälte kennen mittlerweile die Problematik und manche von denen sind auch schon selber in solche Fallen getappt.

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