Wann ist Mietminderung angebracht?

Bin Sportstudent, habe ein kleine Singlewohnung von 25 qm. Kenne das Mietrecht nicht und es ist meine erste Wohnung. Lebe hier seit schon 3 Jahren. Vor 8 Monaten zog eine Nachbarin hier ein und seitdem nur Lärm von ihr. Dann vor 5 Monaten habe ich meinem Vermieter zum ersten mal über Lärmbelästigung im Haus informiert, seitdem halte ich ihn regelmäßig auf dem Laufenden. Doch es hat sich bis heute nichts getan. Die Nachbarin trampelt Treppen, knallt Wohnungs- und Haustür, poltert innerhalb der Wohnung, schlägt innerhalb der Wohnung die Türen, kommt nachts übertrieben laut nach Hause (wieder Treppentrampeln, Türenschlagen). Obwohl wir ein Tierhalteverbot haben, hat sie oft für 4 bis manchmal 7 Tagen einen Hund bei sich, der laut bellt (auch nachts). Seit 2 Monaten wohnt auch noch eine Freundin bei ihr, obwohl im Mietvertrag (Mietvertrag ) steht, dass die Wohnungen nur von einer Person bewohnt werden dürfen, da die Wohnung nur für eine Person ausgerichtet seien (ich weiß nicht ob so eine Aussage eigentlich in Ordnung ist). Der Wasserverbrauch ist deshalb jetzt höher wie bei uns übrigen Bewohnern. Laut Mietvertrag sind Nebenkosten/ wasserverbrach zu berechnen: "Falls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, kann der Vermieter die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umlegen. Betriebskosten die von einem erfasste Verbrauch oder einer erfassten Verursachungen durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt." Wir bezahlen hier alle eine Vorauszahlung, aber ich möchte nicht andere mitfinanzieren, da ich kaum zu Hause bin, Sportler (immer beim Sport dusche), keine Wasch- und Spülmaschine besitze und daher wenig verbrauche. die Nachbarin wäscht alle 2 Tage und da das Bad direkt an meine Wohnung grenzt bekomme ich auch mit, dass jeden Morgen und Abend geduscht wird. Ich habe meinen Vermieter um eine Abrechnung gebeten (da ich nach mittlerweile schon 3 Jahren noch nie ein Abrechnung erhalten habe) und er meinte den Wasserverbrauch könne man erst am 1. Januar 2016 getrennt berechnen! Aber wir haben hier in unseren Wohnungen Wasseruhren und die werden auch immer abgelesen. Besteht die Möglichkeit Miete zu mindern wegen der Lärmbelästigung, Hundehaltung? Was kann ich tun, damit ich nicht den Verbrauch von anderen nicht auch noch mitbezahle?

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Du kannst deinen Vermieter auffordern Belege für die wasserabrechnung zu liefern dies ist erst mal möglich durch den Abschlagsplan den dein Vermieter erhalten hat dort steht drin was ein m3 Wasser Abwasser kostet und du kannst den tatsächlichen Preis anhand der Wasseruhr berechnen und dann mit der Abrechnung die du erhalten hast vergleichen und ggf. deinen Vermieter auffordern dir die Wasserkosten zuerstatten die du zu viel bezahlt hat ich würde auch eine Frist setzen und ansonsten mit Klage oder zahlungsstopp drohen  

Gegen den Lärm kannst du nur was machen wenn dir in deinem Mietvertrag zugesichert wurde das ein brstimmte Lärmpegel nicht überschritten wird vielleicht findest du dazu was in der Hausordnung wenn es das nicht gibt und der Vermieter das Verhalten toleriert wird es schwer dagegen vorzugehen 

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Du kannst einen Text auf dem iPad schreiben mit word Pages oder auch anderen schreibprogrammen drucken aber nur wenn dein Drucker AirPrint hat

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