Hallo du,

da der Lehrplan relativ neu ist, ist der Spekulationsraum begrenzt.

Die ganzen Theorien MÜSSEN sitzen, um die kommst du eigentlich nicht drum rum. Vorallem die Lerntheorien sind enorm wichtig!

Bei den ganzen anderen kleinen Themen kannst du 1-2 Sachen pokern. Hier würde ich auf jene Themen setzten, die in den letzten zwei Jahren geprüft worden sind. Schau dazu in die Prüfungen, der letzten zwei Jahre.

Verspiel aber nicht zu viel Zeit damit - setze dich hin und lerne die Theorien. Das ist schon die halbe Miete!

Zusammenfassungen sind auch in deinem Schulbuch enthalten! Immer am Ende des Kapitels. Allerdings, ist das zu wenig, du musst schon auch die Definitionen können!

Also lerne die Kapitelzusammenfassung zum Verständnis und die Definitionen zum für die Reproduktionen.

Viel Glück und Erfolg!

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Hallo du,

wäre ich die Lehrkraft, wäre mir das definitiv zu wenig!

Das meine ich keinesfalls Böse, aber ich will ehrlich zu dir sein.

Du findest im Internet etliches mehr, was die Therapie von Essstörungen betrifft - und nicht nur Überbegriffe, die bei nahezu jeder psychischen Erkrankung eine Rolle spielen.

Alles Gute!

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Hallo du,

tue dir selbst den Gefallen und lösche die Bewertung einfach.

Außerdem solltest du deinen Lehrer informieren, der das Praktikum betreut und ggf. auch das persönliche Gespräch mit der Einrichtung suchen.

So eine Bewertung (sei sie angebracht oder nicht) ist nie die feine Art und zieht nur Probleme nach sich. In einem persönlichen Gespräch wäre es angebrachter seine Meinung zu äußern.

Alles Gute!

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Bekomme ich die Note 6, wenn ich Tintenkiller in der Realschulabschlussprüfung verwendet habe?

Hallo erstmal.

Eigentlich habe ich das alles schon meine Klassenkameraden gefragt, die heute mit mir die Englischprüfung geschrieben haben. Aber die können natürlich auch nur vermuten und meine Lehrer, die vielleicht sonst großzügig drüber hinweg gesehen hätten zu fragen, erscheint mir auch ein bisschen dämlich. Deshalb hoffe ich hier auf eine Antwort von jemandem, der vielleicht selbst Lehrer an einer Oberschule ist oder dem das selbe wie mir passiert ist... Oder zumindest jemanden, der sich da ein bisschen besser auskennt als ich.

Also. Mitten in der Prüfung (wo ich dann schon tausendmal gekillert hatte), ist mir nämlich wieder eingefallen, dass wir mal zur Vorprüfung ein Belehrungsblatt ausgeteilt bekommen hatten, wo mitunter so ein Zeug draufstand wie: "Tipp-Ex und Tintenkiller nicht erlaubt. Sauber durchstreichen!" Und in der Vorprüfung war auch alles gar kein Problem gewesen, da hatte ich das noch voll auf dem Schirm gehabt. Aber heute, da war ich so verdammt aufgeregt gewesen, dass mir das erst mittendrin einfiel, wo praktisch schon alles gelaufen war. Und jetzt habe ich echt tierische Angst, dass das als Betrugsversuch durchgeht, weil, dazu hatten wir heute vor Beginn auch noch mal ne Belehrung bekommen: Dass das dann mit Note 6 gewertet wird, oder die Prüfung wiederholt werden muss oder so. Daher ist jetzt meine Frage: Auch wenn auf das Verbot von Killer usw. heute morgen nicht nocheinmal explizit hingewiesen wurde, wird es trotzdem als derartiger Betrugsversuch eingeordnet und bewertet? Ich hab echt verdammt Schiss.

Sorry für den langen Text und Danke im Voraus.

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Liebe Leni,

Ich kann dir nur raten - schreibe deinem zuständigen Lehrer* einen E-Mail. Kläre das auf und äußere deine Bedenken! Danach wirst du dich auch besser fühlen, glaube mir!

0 Punkte, also eine 6, wirst du dafür meines Erachtens sicher nicht bekommen. Im schlimmsten Fall (den ich auch eher für unrealistisch halte) wird die jeweilige Antwort nicht gewertet.

Dir alles Gute!

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Hallo Gombil,

für mich gilt ein vergessenes Komma als Fehler, ja.

Dir noch einen schönen Tag!

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