Sachverhalt: Bereits seit über 13 Jahren stellt die Nachbarschaft ihre Mülltonnen auf einen öffentlichen Parkplatz. Von diesen öffentlichen Parkpläzen gibt es drei Stück, welche meist auch durch die selben Anlieger beparkt werden.
Wenn nun die Müllabfuhr kommt stehen normalerweise alle Tonnen auf dem selben einen Parkplatz. Nun beansprucht aber eine Familie, wo der Parkplatz genau vor dem Haus ist, diesen öffentlichen Parkplatz für sich und stellt die Mülltonnen auf die andere Straßenseite. Die Mülltonnen werden dort nun nicht mehr geleert, da die Müllabfuhr auf unserer Straße nicht drehen kann, bleiben sie voll.
Die Nachbarschaft möchte aber eigentlich ihre Mülltonnen wieder auf dem seit über 13 Jahren benutzten Parkplatz abstellen. Greift hier das Gewohnheitsrecht? Welche Partei hat Recht die Nachbarschaft oder die Familie?
Danke im Voraus
Grüße
S. Mensing