Der übernehmer verpflichtet sich das tier in guter pflege zu halten und alle Misshandlungen zu vermeiden und solche von dritte nicht zu dulden. Das o.g Tier darf im freien gehalten werden, wenn ihm ein artgerechter Schutzraum zur Verfügung steht, der es vor Regen, Sonne, Kälte und Wind schutzt.- Täglicher Freilauf wird gewährleistet. Die Einhaltung dieser vereinbarung darf vom oben genannten Vorbesitzer jederzeit überprüft werden. Werden die in diesem vertrag festgelegten zusagen nicht eingehalten so verpflichtet sich der Käufer das o.g. Tier ohne eine Entschädigung zu verlangen, wieder zum Vorbesitzer zu übergeben. Das o.g. Tier darf auf kein Fall ohne Zustimmung des Vorbesitzer verschenkt, verkauft oder ins Tierheim gebracht werden. Im Falle einer Rückforderung des 'Tieres erkennt der Übernehmer das er entstandene Unterhaltungskosten selbst zu tragen hat. Der Vorbesitzer hat das recht mit einer Hündin seiner Wahl zum gratis Decken zu kommen, zwei mal. Ausserdem verpflichtet sich der Käufer das bestehende Hundekunden, zum decken weiter hin kommen können. Eine Kastration des o. g. Tieres ist nur erlaubt wenn es aus Gesundheitsgründen erforderlich ist.

Ich habe 400,00 Euro für den Hund bezahlt.

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