Grundsätzlich kannst du für deine Wohnung so viel Miete verlangen wie du willst (mit einigen Grenzen, Stichwort Wucher). Wenn der Preis dem Mieter nicht gefällt, zieht er halt nicht ein. So ein Mietspiegel ist für einen Vermieter ja kein Gebot, sondern eher eine Richtlinie, an die er sich halten kann wenn er will.
Noch etwas das dich freuen dürfte: Mal angenommen, deine Klausel ist gültig (was ich persönlich nicht glaube, weil mir der Betrag 150€ zu hoch erscheint). Wenn dann der Handwerker kommt, und die Reparatur ist teurer als der Betrag in der Klausel, müsst ihr als Mieter GAR NICHTS bezahlen, dann geht die Rechnung komplett an den Vermieter. So etwas wie eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.
Was auf jeden Fall NICHT funktioniert, ist: vor dem schlafen gehen an etwas bestimmtes denken und dann davon träumen (haben Studien gezeigt). Man träumt einfach davon was einen den Tag über (oder in der letzten Zeit) beschäftigt hat.
Jungfrau!
Das kommt wahrscheinlich daher dass sie nicht speziell an dein Auge angepasst wurden und deshalb nicht perfekt sitzen. Bei sog. harten Kontaktlinsen ist das anders: hier tut es den Augen gut, wenn die Kontaktlinsen mehr Spielraum haben und rutschen können (nur verträgt das halt nicht jeder, weil es ein gewöhnungsbedürftiges Gefühl ist).
Netter Versuch: nimm mal ein digitales Photo von dir und spiegle es (mit irgendeinem Programm): du wirst dir in der gespiegelten Version besser gefallen, einfach deshalb, weil dir dieses Bild vertrauter ist, weil es das ist, was du immer im Spiegel siehst... (Stichwort: mere exposure effect)
Macht meine auch. Weiß aber auch nicht genau warum...
Natürlich hast du auch als Untermieter Rechte. Nur ob die dir in deinem Fall wirklich ein angenehmeres Zusammenwohnen bescheren wage ich zu bezweifeln. Zum Lärm: hier könntest du theoretisch die Miete mindern, und zwar für die konkrete Zeit der Lärmbelästigung (wenn er zum Beispeil jeden Tag für zwei Stunden die Musik aufdreht, kannst du für diese zwei Stunden pro Tag die Miete mindern). Um wieviel ist eine komplizierte Frage, die vom Einzelfall abhängt. Außerdem wirds duch die Mietminderung nicht leiser. Zu der anderen Sache: keiner darf ohne deine Erlaubnis dein zimmer betreten, theoretisch könntest du es ja einfach abschließen. Da das in deinem Fall praktisch nicht geht (wegen deinen Katzen?) macht die Sache kompliziert für dich. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs ist immer drin. Nur hilft dir das ja für dein tägliches Zusammenleben auch nicht weiter, außer dass es noch mehr Stress zwischen dir und deinem Vermieter/Mitbewohner bringt. Deshalb die deprimierende, aber praktisch sinnvollste Lösung: such dir eine andere Wohnung!
Dass der Prozessverlierer alle Kosten tragen muss weiß ich. Mir geht es darum wer die Kosten trägt, wenn es NICHT vor Gericht geht, sondern wenn nur der Anwalt einen Brief an den Stromversorger schreibt, und der daraufhin die Abrechnung schickt (übrigens geht es noch nicht mal um das Guthaben, sondern um die Abrechnung selbst!). Denn der Anwalt will ja auch fürs Briefeschreiben bezahlt werden.
Also ich wohne auch in einer WG, hab genau das gleiche im Mietvertrag stehen ("mit allen Rechten und Pflichten").
Ich finde das aber nachvollziehbar, bei uns läufts nämlich so: 3er-WG, alle Hauptmieter. Wenn es einen Mieterwechsel gibt, unterschreiben alle (also Vermieter, der Ausziehende, der Einziehende und die zwei bleibenden Mieter), dass der Einziehende für den Ausziehenden in den Mietvertrag eintritt, und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Damit ersparen wir uns, dass wir bei jedem MIeterwechsel einen neuen MIetvertrag brauchen (ich denke dieses Spiel würde der Vermieter nicht oft mitmachen...).
Praktisch läuft das dann so: WG-intern werden die NK zeit- und personengenau abrechnet. D.h. wenn wir die NK-ABrechnung für 2008 vom Vermieter kriegen, kucken wir, wer in dieser Zeit hier gewohnt hat, rechnen seinen Anteil aus und lassen ihn das zahlen. Auch wenn er schon lange nicht mehr hier wohnt. Bis jetzt hat noch mehr oder weniger jeder mitgespielt... Ich finde das jedenfalls am fairsten!
Brandlöcher und Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen sind NICHT normale Abnutzung, sondern Schäden. Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen (in diesem Fall von euch). Natürlich nur der Zeitwert. Bei Teppichen geht man von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus, also liegt hier der Zeitwert bei ca. 30% des Neuwertes. Ob der Teppich danach weggeschmissen wird oder nicht ist dabei übrigens völlig egal. (Analog: wenn dir jemand einen Kratzer ins Auto macht kriegst du Geld von ihm. Ob du das dafür benutzt, den Kratzer reparieren zu lassen oder dir dafür nen neuen Pulli kaufst allein deine Entscheidung.)
Wichtig wäre noch, dass deine Mieterin SCHRIFTLICH kündigen muss! Mündliche Kündigungen (wie zb am Telefon) sind ungültig. (Nicht dass du die mündliche Kündigung annimmst, Neumieter suchst, und wenn die einziehen wollen sagt die jetzige Mieterin sie wüsste nix von ausziehen...)
Umluft ist bei so einem kleinen Backofen meiner Meinung nach nicht wichtig. Hab auch so einen kleinen, ohne Umluft, und ich LIEBE ihn! Kann alles drin machen!
Nimm ein stinknormales Blatt Papier, schreib drauf "Habe 300€ erhalten" und seinen Namen, Datum, und lass ihn das unterschreiben. Fertig.
vielleicht: love u über alles (obwohl das ziemlich bescheuert wäre..)
Als meine Oma gestorben ist hab ich bei der Beerdigung die ganze Zeit krampfhaft an etwas anderes gedacht, damit ich nicht heulen musste. War anstrengend und unnatürlich. Als mein Opa gestorben ist hab ich die ganze Beerdigung durchgeheult, hab mich halt in der Kirche nicht in die Mitte meiner Familie gesetzt, sondern eine Bank weiter hinten, weil ich lieber meine Ruhe hatte. Meiner Meinung nach dürften bei einer BEerdigung kaum "REgeln" oder "Konventionen" gelten, jeder sollte das machen dürfen wonach er sich fühlt, sei es heulen, oder mit niemandem reden wollen oder den Leichenschmaus schwänzen...
Versuch die Frage erst mal in eine mathematische Gleichung zu "übersetzen", wobei du das gesuchte Alter einfach x nennst. Dann nach x auflösen.
Der Grund, warum deine Frage nicht beantwortet wurde, ist wahrscheinlich der, dass man in so einem Fall unmöglich eine Ferndiagnose stellen kann. Das einzige, was man mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, ist, dass du etwas falsch machst (soll jetzt kein Vorwurf sein). Anscheinend hast du kaum Hundeerfahrung, und man kann sooooo viel falsch machen, ohne es böse zu meinen. Ich glaube du wirst um professionelle Hilfe nicht herumkommen. Das muss nicht unbedingt eine Hundeschule sein, wo du jede Woche hingehst. Vielleicht findest du ja einen Hundetrainer, der dir 1 oder 2 STunden lang die Grundkenntnisse im Umgang mit Hunden beibringt. Wenn nicht, dann hilft nur lesen lesen lesen. Entweder Bücher besorgen, oder halt im Internet, es gibt unzählige Hundeerziehungsforen! Viel Glück!
Wohngeld auf jeden Fall mal nicht, da du ja kein Einkommen hast (oder doch?). Damit man Wohngeld kriegt, muss man nämlich ein bestimmtes Einkommen nachweisen, da Wohngeld eigentlich nur ein Zuschuss zur Miete ist, und das Amt sicherstellen will, dass es auch dafür verwendet wird, und nicht zb um Essen zu kaufen. Bafög auch nicht, weil du ja noch nicht studierst...
Definitiv! Bloß nicht reagieren, einfach weg damit!!