Eine Videobeobachtung, um den Mitarbeiter überprüfen zu wollen, ob er seiner Arbeitspflicht nachkommt,ist nicht zulässig.

http://tinyurl.com/

XXX.cms-hs.com/Hubbard.FileSystem/files/Publication/f3eed99b-f78c-4454-bd3e-01e057152152/Presentation/PublicationAttachment/fbd4682e-c4be-... DHV4 2Videoueberwachung

1.Videoüberwachung

Bei der Videoüberwachung von Mitarbeitern ist zwischen der offenen und der verdeckten Videoüberwachung zu unterscheiden. Eine verdeckte Überwachung ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht strafbarer Handlungen oder andere Verfehlungen zu Lasten des Arbeitgebers. Darüber hinaus müssen mildere Mittel ausgeschöpft worden und die Überwachung auf einen begrenzten verdächtigen Personenkreis und bestimmte Überwachungsorte beschränkt sein. Kontrollen im Privat- oder Intimbereich (etwa Wasch- und Toilettenräume) sind gänzlich verboten. Eine offene Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte zur Sicherung berechtigter Interessen eines Unternehmens (Diebstahlkontrolle im Kaufhaus) ist auch grundsätzlich bei Erfassung von Mitarbeitern zulässig. An nicht öffentlich zugänglichen Orten kann nicht ohne Weiteres per Video überwacht werden. Die Kontrolle muss dann einen legitimen Zweck verfolgen, sie darf die Mitarbeiter nicht nur schikanieren oder unter Beobachtungsdruck setzen und sie muss verhältnismäßig sein.

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Genaus glücklich oder auch unglücklich wie nicht Verheiratete. Wenn es passt, ist zu zweit einen gemeinsamen Weg zu gehen allerdings schöner.

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Für alles was man tut, muss man die Konseqeunzen tragen, je älter/erwachsener Du wirst, desto mehr wirst Du das merken. dh. Rede mit Deinen Eltern. Kein Mensch ist fehlerlos.

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Ausbildungsstellen online suchen=?

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Kindern bringt man bei nicht die 'Tür zu öffnen, wenn es sich um einen Fremden handelt. Du dagegen beherrscht nicht einmal da 1x1 des sicheren Surfens. Waa hat Dein Bild mit Deiner Frage zu tun? Aus Datenschutzgründen beanstande ich Deine Frage.

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Das gibt es auch in Apotheke, Luvos Heilerde. Meines Wissens kann man dort auch Rosenwasser abgefüllt bekommen, frage einfach nach. Rosenwasser auch im Spinnrad. In Reformhäusern findest du auch eine reichaltige Produktpalette an.

Die Creme für trockene Haut hat mehr Fett. Für Deine fettige Haut ist das nicht empfehlenswert.

Falls Du den Bon noch hast, vielleicht tauscht man Dir die Creme um. Am Besten rufst Du dort gleich an. Habe ich auch schon gemacht. Wenn nicht, kannst Du die Creme auch anderweitig verwenden.Dekoltée und Hals werden es Dir danken.

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Manche kauen so arg Nägel, dass dass der Nagel nicht mehr weiterwachsen kann. Das ist nicht mehr reparierbar. Schau mal auf die Hände anderer, die Nägelkauen.. schreckt dich vielleicht ab. Mich hat es, da war ich 10, und habe sofort damit aufgehört.

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Ich kann es mir jetzt nicht verbeissen. Ich sah mal eine Frau ein einem Lokal sitzen, die gerade im Begriff war aufzustehen. Mir fielen ihre langen blonden Haare auf und die Figur. Geschätzt habe ich sie auf höchstens 30 J. Sie hat sich dann umgedreht. Ui, war ich erschrocken. Das Gesicht (mindestens 55, wenn nicht sogar älter) passte ganz und gar nicht zu ihren langen Haaren.( Allerdings habe ich mich dann gefragt, wie es möglich ist, in ihrem Alter so eine jugendliche Figur zu haben.)

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Du schreibst: "man hat mir als grund gesagt das wenn ich mein arbeitsverhältnis selber beende das ich keinerlei staatliche unterstützung bekomme wie zum beispiel hartz 4 oder arbeitslosengeld!"

Wenn Du kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, weil Du die Anwartschaftzeit nicht erfüllt hast, dann ist die Arge für Dich zuständig und Alg II zu beantragen. Du musst alle Anforderungen erfüllen (verfügbar), auch hinsichtlich der Bedürftigkeit.d.h., wenn Deine Ersparnisse über der Freigrenze liegen, besteht auch kein Anspruch.

Hast Du selber gekündigt,dann bekommst Du eine Sperre verhängt und keine Geldleistungen, aber die Krankenkassenbeiträge übernimmt das Amt.

http://www.business-netz.com/news/Personal/Arbeitslosengeld-trotz-Eigenkuendigung

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Schöne Freundschaft! "...wenn wir zu dem Paar auf Abstand gehen, verliert meine Tochter ihren besten Freund..."

Niemand erwartet von Dir, dass Du für jemanden anderen Partei ergreifst. Es ist ihre Ehe, die gescheitert ist und nicht Deine. Keiner kann jemanden sagen, was er zu tun hat oder was er zu lassen hat. Du kannst nur zu jemanden stehen, (das ist viel wert) ohne Vorurteile. Wenn Du damit nicht klar kommst, weil Du es für moralisch verwerflich hältst, dann wird es früher oder später darauf hinauslaufen, dass sich eure Wege trennen.

Du schreibst:"...Wir sind einerseits richtig wütend,.." Wenn jemand so wütend ist auf jemanden, dann frage ich mich, ob noch etwas anderes dahinter steckt.

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"Zurzeit bin ich nicht sooo gut in der schule, aber in der grundschule war ich immer gut."

Na ja, Du solltest Dir überlegen, ob Du dann auch wirklich HIlfe leisten kannst. Die Schüler sollen ja nicht Deine Fehler übernehmen. Und bist Du gut im Erklären?!

Ausserdem wer würde Dich bezahlen? Die Eltern des Schülers ? Ich würde Dich nicht nehmen, da Du keine Referenzen hast. Dabei spiele ich nichteinmal auf Dein Alter an. Es gibt auch Spitzen-Schüler.

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Freu Dich, dass Dein Sohn Vertrauen zu Dir gefasst hat. Die nächste Freundin wird bestimmt kommen, dann pendelt sich die Häufigkeit der Besuche ein.

(Du kannst Dich auch mal mit Deinen Freunden verabreden...)

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Das kommt darauf an, wann Du den Führerschein gemacht hast und wie grossder Anhänger ist.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070511005250AAG2lL0

PKW mit Anhänger

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:


Mit der Klasse B darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG1)

Anhänger über 750 kg zG1),

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

>>Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.

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Bilde Dir Deine eigene Meinung. Das Beratungsprotokoll ist umstritten. Drum prüfe, wer sich ewig bindet… als Laie bleibt Dir nichts anderes übrig als zu fragen und nochmals zu fragen, bis Du alles verstanden hast

http://www.finanzfrage.net/frage/beratungsprotokoll-bei-bank-unterschreiben-oder-nicht

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Was es für eine Strafe gibt, kann ich Dir nicht sagen...Bei einigen größeren Unternehmen ist es Standard, dass Telefonate zwecks Qualitätssicherung aufgezeichnet werden. Gespräche dürfen nur mitgeschnitten werden, wenn der Gesprächspartner dem zustimmt, was begriffsnotwendigerweise voraussetzt, daß er über die Absicht informiert wird. Hier muss der Kunde die Option gegeben werden, gegen diesen Vorgang zu widersprechen (indem er dem Kundenberater mitteilt, dass er die Aufzeichung nicht wünscht oder eine bestimmte Taste (x) drücken muss.

Darf die ARGE heimlich Telefonate mit schneiden? siehe antwort wolfrichter

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dann lies mal das Buch "Justiz" von Friedrich Dürrenmatt, falls du es nicht kennst.

http://www.getabstract.com/zusammenfassung/4858/justiz.html

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