Antwort
Es gibt im Internet ganz genaue Auflistung, wieviel ein Inkassobüro verlangen kann. Bis 73 € darf laut RIS also 20,35 an Inkassokosten verrechnet werden. Wenn definitv eine Zahlung verschlafen wurde, ist dies rechtens und würde ich das auch zahlen, nicht mehr. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche ANgelegenheiten über die höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden vergütungen StF: BGBl. Nr. 141/1996. Nachzulesen im RIS (Rechtsinformation des Bundes) lg