Nein, man verliert das Recht nicht. Elterngeldanspruch besteht auch bei geringfügiger Beschäftigung. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000100000 (§1 Abs. 6)

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Zwar kenne ich mich mit diesem Unternehmen nicht aus, aber ich bin der Meinung, wenn man schon von vornherein Zweifel hat, sollte man auch die Finger davon lassen. Bei Finanzgeschäften geht probieren nun mal nicht über studieren. Man muss schon Vertrauen haben. Sollte bereits ein Kreditantrag gestellt worden sein, müsste ja alles notwendige in den Bedingungen nachzulesen sein. Wenn man es dann trotzdem abschickt, ist man selbst schuld.

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Da du noch im Besitz der alten Karte bist, ist diese auch noch gültig, sofern das Gütligkeitsdatum nicht bereits überschritten ist. Das wiederum findest du auf der Karte. Banken behalten Karten, die sie sofort sperren, üblicherweise auch sofort ein und geben sie dem Kunden nicht wieder mit (wäre ja auch sinnlos).

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Ja, das ist möglich. Es gibt keine Altersbeschränkung für Bankkonten. Lediglich bei der Verfügungsberechtigung gibt es Beschränkungen. Wichtig ist aber, dass die Sorgeberechtigten mit in die Bank gehen, d.h. bist du allein sorgeberechtigt, reicht deine Anwesenheit (musst du aber nachweisen). Ansonsten ist auch die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten notwendig. Die Verfügungsberechtigung wird vor Ort mit der Bank abgestimmt.

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Meine Erachtens nach gibt es keine kooperierende Bank, bei der man kostenfrei Bargeld auf das DKB Konto einzahlen kann. Das ist lediglich via Fremdeinzahlung bei einer beliebigen Bank möglich. Dort werden aber entsprechend Gebühren erhoben, die man vor Ort erfragen muss.

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Unser Kofferraum plus Reserveradmulde war auch eine Weile total nass. Wir haben ewig gesucht bis wir herausgefunden haben, dass unser linkes Rücklicht bzw. die Abdichtung nicht mehr richtig befestigt war. Vielleicht solltest du das mal nachprüfen lassen. Bei uns ist jetzt Alles trocken.

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Ich glaube, dass ist Tele Power. Auf deren Webseite ist beim Geschäftsführer die gleiche Nummer nur mit einer anderen Durchwahl.

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Grundsätzlich sollte man bei jeder Bank ein Guthabenkonto bekommen. Allerdings spielt es auch eine Rolle, ob die Schufa sauber ist oder man beispielsweise in Insolvenz ist etc. In solch einem Fall wird es dann schon schwierig, ein Konto bei einer Direktbank oder sogar bei der Sparkasse zu bekommen. Die DKB ist übrigens als Guthabenkonto nicht zu empfehlen, denn schon bei der Eröffnung erhält man automatisch einen Dispo. Hier handelt es sich nämlich um ein normales Konto, was auch überzogen werden kann. Ein reines Guthabenkonto 8inkl. Kreditkarte auf Guthabenbasis) gibt es beispielsweise auch bei der Schwäbischen Bank (https://www.global-mastercard.de/premium/index.do). Das Konto kann definitiv nicht überzogen werden, weil Lastschriften und Daueraufträge schon mal gar nicht möglich sind.

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Vielleicht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG024401377

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Habe gestern gehört, dass Besteller, die beispielsweise per Vorkasse oder Ähnliches zahlen, damit rechnen müssen, dass sie Nichts bekommen und ihre Forderung dann in die Gläubigermasse geht.

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Gesetzliche Rentenversicherung: Die Rente wird ab dem Erreichen der regelsaltersgrenze gezahlt. Für versciherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, ist die Regelsaltersgrenze 65 Jahre. Alle, die danach geboren sind, haben entsprechend des SGB VI (Sozialgesetzbuch) eine angehobene Regelsaltersgrenze.
Private Rentenversicherung: Der Rentenbeginn wird im Verischerungsvertrag festgelegt - ist also vertragsabhängig.

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