Zu der ganzen Sache kann man immer wieder nur sagen, dass man die Finger von Gläserrücken und den Geistern ihre Ruhe lassen sollte. Wer sowas nämlich erst einmal macht, kann schneller Probleme an der Backe haben, als ihm lieb ist. Nur wird an die Konsequenzen leider zu selten gedacht oder man unterschätzt es einfach.

Wenn Du und Deine Freunde nun keine Ruhe vor dem bösen Geist haben solltet, dann wäre es vielleicht ratsam, wenn Ihr zu Jesus betet und Ihn darum bittet, den "bösen Geist" zu erlösen. Jedoch müsst ihr tief mit euren Herzen zu Jesus in diesen Minuten dann verbunden sein. Zwar habe ich sowas noch nie gemacht (und werde es auch nie machen), aber ich habe jedoch sehr oft gelesen, dass dies sehr hilfreich sein soll.

"Der Schlaue lernt aus den Fehlern der Anderen. Der Dumme lernt aus den eigenen Fehlern."

Das ist das, was mir immer wieder zum Thema Gläserrücken einfällt.

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Sowas kannst Du leider nie wissen, da das, wie schon gesagt, eine Glaubenssache ist.

Es "kann" sein, dass Du einen Schutzengel hast, aber eine Garantie hast Du jedoch nicht. Jedoch glaube ich daran, dass man sowas auch früher oder später mit der Zeit eben spürt oder sogar gar damit konfrontiert wird, wenn man wirklich daran glaubt. :)

 

Nur ob es Sie gibt oder nicht, kann NIEMAND definitiv sagen. Sowas bleibt immer eine Spekulationssache.

Ich persönlich glaube an Übersinnliches, da es mir schlicht und ergreifend zu einfach wäre, nur an das zu Glauben, dass man das man mit dem bloßen Auge sieht. Aber gut, jedem das seine ...

 

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Naja, es ist eine Berufsfachschule, sprich, eine 2-jährige Schule, an der man seine Mittlere Reife nachholen kann. Also man muss keine Ausbildung zugleich machen, man kann normalerweise die Berufsfachschule mit den passenden Noten in dem Hauptschulabschlusszeugnis besuchen.

Nur würde mich jetzt interessieren, ob es eine Alterseinschränkung gibt, da ich immer hörte, dass es das nicht gäbe.

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Was ich eigentlich nur wissen will, ist, ob die Frau vom BVB oder die Sachbearbeiterin Recht hat. Denn die Frau vom BVB hat kein Sterbenswort davon erwähnt, dass 189€ auf das Konto meiner Mutter gehen, ich 100€ erhalte und die 89€ verrechnet werden, das ist das, was die Sachbearbeiterin meinte. Und laut BVB-Lehrerin = kriege ich 189€ von dem Geld meiner Mutter. Nur welches von Beidem stimmt?

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Am bewerben bin ich mich schon für nächstes Jahr, gebe natürlich mein Bestes und hoffe, dass ich so an eine Ausbildung komme, oder eben wie gesagt, BVB.

Die Frage mit der Berufsfachschule stelle ich deswegen, weil ich eine Vermittlerin fragte, die aber meinte, dass es mit 19 Jahren sehr schwer werden würde, weil erstmal die schulpflichtigen Schüler unterkommen müssen ...

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P.S: Es ist eine hauswirtschaftliche Berufsschule. Sprich, eine weiterführende Schule eben.

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*Dann Strafgeld eben, so rum.

Und zum Thema weil ich nicht "die Hälfte" erzähle, es gibt keine Hälfte, da dies das Ganze ist! Der Punkt ist einfach dieser, dass sie ganz genau weiss, warum ich krank bin, da meine Mutter schon mit meiner Klassenlehrerin schon damals gesprochen hatte, sie genau über meine Krankheit aufklärte und auch letzte Woche die Direktorin über meine Krankheit aufklärte.

Sprich, die Direktorin und die Klassenlehrerin wissen Beide, dass ich krank bin und sie wissen auch, was ich habe. Aber wie gesagt, die Direktorin meinte nun, dass wenn ich morgen nicht in die Schule käme, sie meiner Mutter ein Strafgeld verpassen würde und wie ich schon sagte, war ich die Fehlzeit IMMER mit Attest entschuldigt!

Darum will ich wissen, ob sie tatsächlich meiner Mutter ein Strafgeld verpassen kann, wenn ich morgen nicht in die Schule kommen kann, aber es mit Attest vorlegen kann, dass ich krank bin.

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