Ich denke auch, dass du der Tochter bewusst oder unbewuss t vermittelts, dass du nicht möchtest, dass sie gerne zum Vater geht. Dass du ihr vermittelst, der Vater sei ein Egoist, dass er darauf besteht, geht gar nicht.

Vor allem aber würde ich es aber nicht auf einen Machtkampf anlegen, weder mit dem Vater noch mit der Tochter. An den Besuchen gibt es ganz einfach nichts zu diskutieren. Du fragst sie schlieslich auch nicht, ob sie zur Schule gehen möchte, der Depp von nem Lehrer würde zwar darauf bestehen, aber du würdest sie Arme aber niemals zwingen.

Sowohl Vater als auch Tochter haben ein Recht auf diese Kontakte und auch wenn die Tochter mal wirklich keine Lust hat, es ist auch für sie wichtig, den Kontakt zum Vater aufrechtzuerhalten, zu den vereinbarten Zeiten. Nur im Notfall sollten die Besuche verschoben werden, Verlässlichkeit ist für alle drei wichtig.


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fragwürdige inobhutnahme eines kindes durch das jugendamt (JA)

bin ganz neu und hier meine erste frage: ( wobei ich erst die umstände erläutern möchte/muss ) es geht um ein 15 monate altes mädchen, deren eltern ich - seit ca.8-10 jahre - kenne. ich mag beide eltern, wobei mir, selbst mama, die kleine nat. am meisten am herzen liegt. von anfang an kam es zwischen den eltern zu körperl. auseinandersetzg., die oft durch "Veilchen", blauen flecken, würgemalen..auch für andere sichtb. waren. ausserd.gab es eine sit., bevor die kleine da war, wo die polizei einschreiten musste und ein verfahren geg.ihn wg körperverletzg.eröffnet hat. gleichz.. wurde ihm "Hausverbot" erteilt ( glaube, für ca. 1 wo ). doch noch am gleichen abend baute sie mit ihm ein versteck, für den fall, dass die polizei z.b. zur kontrolle, überraschend käme...- so auch geschehen - seit die kleine auf der welt ist, kommen o.g. krassen verletzg. scheinbar nicht mehr so häufig vor. jedoch habe ich die mama u die kleine schon 2mal bei mir aufgenommen. jedesmal war es vorher zu körperl. gewalt, oft in verbindung mit alk., gekommen. doch bei allem "schlechten"was die eltern sich scheinbar antun, lieben sie ihr kind sehr und gehen äusserst liebevoll mit der kleinen um. und das scheint mir zunächst einmal die richtige, wenn nicht beste grundlage, um eine funktionierende familie zu werden. denn, dass die eltern an sich arbeiten müssen, liegt auf der hand. so, weiter im text :-) vor ca. 8 monaten hatten die bd. spät abends eine lautstarke auseinandersetzung. dies nahm ein nachbar z. anlass, die polizei zu rufen. nun gerieten die 2 verschärft ins visier des JA. eine familienbetreuung (wenn es so heisst) kam jeden tag über monate für ein paar std. leider wurde es dem vater der kleinen zu viel und er verweigerte über monate die zus.arbeit mit d JA. der verdacht des JA auf drogen - und alkoholmissbrauch sollte durch urinproben geklärt werden, doch auch hier spielte er nicht mit. bei ihr fiel den betreuern öfter eine alk.fahne auf. alles nicht hilfreich im umgang mit dem JAt u vor allem: wie schade für die kleine !!!! Jetzt sind vor ca 8 wo. die schlimmsten befürchtgen wahr geworden: eines morgens standen 2 beamte des JA zusammen mit 2 polizisten bei meinen bekannten vor der tür um die kleine mitzunehmen. was sie auch getan haben. meine fragen: - dürfen die ohne gerichtsbeschl.o.ä. überfallmässig bei einem auflaufen u dann das/ein kind mitnehmen? - wann o unter welchen umständen liegt "kindsgefährdung" vor,die es rechtfertigt,die kleine seit nunmehr 2 mon.i einer pflegefam. unterzubri.? - da bde harzt-iv-empf. sind,die kleine aber eine 1 1/2 stdige bus-bahn-fahrt entf. ist, müssen sie da

die kosten, um die kleine 2mal wöchtl.für eine std zu

sehen, selbst aufbringn?

- unter welchen umständen

dürfen die eltern mit ihrem kind bei dem besuchstermin mit

dem kind allein sein?

der platz wird knapp; vielen vielen dank für eure antwort u näxstens wat kürzer, wie ich hoffe :-)

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Da ich aus der Schweiz bin kenne ich mich mit dem Deutschen Jugendschutzgesetz nur oberflächlich aus. Ich gehe allerdings davon aus, dass eine Inobhutnahme durch das Jugendamt ohne Gerichtsbeschluss auch in DE nur dann durchgeführt werden darf, wenn Gefahr in Verzug ist. Dies kann ich in Ihrer Schilderung nicht erkennen, immerhin scheint seit dem Zwischenfall bereits ein halbes Jahr verstrichen zu sein. Auf jeden Fall sollte baldmöglichst ein Gerichtsentscheid erwirkt werden um die Situation zu klären.

Dass nicht zumindest die Mutter in der Lage ist für das Kind zu sorgen lässt sich sicherlich nicht an einer einmaligen Alkfahne erkennen - wer trinkt nicht ab und zu mal ein Glas... Ausserdem scheint das Kind zu keiner Zeit in Gefahr gewesen zu sein, auch nicht vom Vater ausgehend. Schon gar nicht bei Besuchen (notfalls kann ja ein Alktest gemacht werden). Dass der Vater nicht kooperationsbereit ist hilft allerdings wirklich nicht.

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