Hey liebe Community,
ich habe mich mittlerweile dafür entschieden doch noch zu studieren.Nach Praxiserfahrungen und einer Ausbildung will ich dann doch mehr und bin mir bewusst, dass ich das Studium auch bewältigen kann.
Nun habe ich eine Frage bezüglich der Qualifikation. Mir ist klar, dass ich nur an Fachhochschulen studieren werden kann.
Ich habe das Problem, dass ich ein sehr spezielles Fachabitur habe. Ich hab das Gymnasium nach der 12 verlassen und brauchte wohl noch einen praktischen Teil zur vollständigen Fachhochschulreife. Entweder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine zweijährige berufsqualifizierende Ausbildung.
Ich weiß, dass dies nicht in allen Bundesländern gilt, aber NRW, Hamburg,Meck-Pomm. und Niedersachsen wie auch das Saarland haben diese Regelung definitiv.
Ich habe nach der Schule ein FSJ gemacht, was letztendlich dann doch irgendwie nicht als "gelenktes Praktikum galt. Danach habe ich eine zweijährige Ausbildung als Sozialassistentin absolviert.
Meine Frage ist jetzt welches Zeugnis für die Zulassung zum Studium relevant ist, also das von der schulischen Ausbildung zur Sozialassistentin oder das vom Gymnasium?
Denn mein Schulzeugnis hat den Durchschnitt 3,5, mein Abschlusszeugnis der Ausbildung 1,0.
Natürlich hoffe ich demnach darauf, dass das letzte Zeugnis, dass zum Erreichen der vollständigen Fachhochschulreife nötig war, zählt, denn sonst kann ich das Studium, zumindest ohne den Weg über das Abitur, wohl vergessen...
Hoffe ihr könnt mir helfen, denn egal wen ich frage, keiner kennt sich damit aus. Und im Schulrecht also in den Richtlinien habe ich zwar geguckt, aber nicht wirklich nachvollziehen, wo das stehen soll oder was da gemeint ist. Google gibt leider auch nichts her....
Danke im Voraus!
Und bitte keine blöden Kommentare!