Niemals. Fällt unter das Post- und Briefgeheimnis (und Fernmeldegeheimnis, siehe Grundgesetz Artikel 10, Absatz 1). Wenn du ihn geschrieben hast oder der Empfänger bist vielleicht.
Wenn du im Gefängnis bist wird deine Post von einem Richter durchgesehen.
Außerdem würde es auch Artikel 2 im Grundgesetz einschränken bzw verletzen.
Von daher ist es für dich als Privatperson nicht möglich und auch moralisch nicht vertretbar. Das ist Privatsphäre und hat nichts mit ,,dir" zu tun. Du kannst ja auch nicht einfordern, dass deine Nachbarin dir alles über ihre sexuellen Fantasien erzählen muss.