Ich hatte mal ne Freundin vor 30 Jahren, die mit Amway Geld verdienen wollte. Am Ende hatte Sie einen Berg von Schulden und die Eltern haben den Schuldenberg getilkt. Bei Amway musst Du generell Vorkasse leisten und wenn Du keine Abnehmer für Deine Ware hast, dann sitzt Du am Ende darauf. Abnehmer können auch zu jeder Zeit bei Dir bestellen und die Bestellung rückgängig machen. Bei Anway geht das nicht.

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Wie oben schon beschrieben ist es richtig, dass der Urlaub bis zum 31.03. des folgenden Jahres genommen werden muss. Es gibt aber auch Sonderregelungen, die sich an erhöhte Betriebsaufträgen anlehnen. Durch Sonderregelungen kann die Frist auch über den 31.03. eines Jahres hinausgehen. Diese Sonderregelungen werden durch den Betriebsrat oder der Geschäftsabteilung intern geregelt.

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Die Zuschläge richten sich nach dem Tarifvertrag bzw. Manteltarifvertrag. Wie die Kommentare zuvor, frage Deine Kollegen wie Sie bezahlt werden, dass geht schneller und danach kannst Du dann handeln.

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Hallo, eine Abmahnung kommt zur Niederschrift in die Personalakte und verbleibt dort für 12 Monate. Nach 12 Monaten muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Bekommst Du innerhalb der 12 Monate für die gleiche Sache eine weitere Abmahnung, muss die erste entfernt werden, da in der zweiten Abmahnung für die gleiche Angelegenheit stehen muss " zweite Abmahnung vom Datum ........ und die erste ist somit hinfällig und die zweite hat wieder eine Ablauffrist von 12 Monaten. In der zweiten Abmahnung in gleicher Sache, muss auch auf die erste und dritte Abmahnung hingewiesen werden, da die dritte Abmahnung in gleicher Sache mit einer Kündigung aus dem Betrieb beinhaltet. Einen wechsel in der Geschäftsebene, berührt die Ablauffrist einer Abmahnung nicht. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

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Hallo,

eine mündliche Zusage ist null und nichtig. Für jede Handlung bzw. für jede Rechtsform bedarf es einen Schriftsatz und zwar in zweifacher Ausführung. Das Original erhält der, der das Geschäft tätigt bzw. sein Prudukt anbietet. Beispiel, ich verkaufe mein Auto oder ich biete meine Arbeitskraft an. Für jede Rechtsform muss ein Vertrag ausgehandelt werden, wo die Daten über das Produkt usw. stehen müssen. Eine mündliche Zusage, kann auch in einer mündlichen Absage erfolgen und das solltest Du machen, damit Dein Gewissen Dich nicht mehr beunruhigt. Fairness ist auch eine Stärke und die traue ich Dir zu. Sorry! Auch das schaffst Du !!!!!!!!!!!!!!!

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Hallo, ich muß dem Regenmacher der Dir am 08. Juni 2007 geschrieben hat recht geben, denn unter der Webseite http://forum.boocompany.com/viewforum.php?f=27 ist eigendlich von Ihm alles gesagt - sehr guter Mann dieser Regenmacher -!

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Hallo, ich bin's noch mal! Ich kenne mich im Arbeitsrecht sehr gut aus und Du solltetst als ertes Deinen Arbeitsvertrag Dir ansehen. In der Regel wird da über die wöchendliche Arbeitszeit gesprochen, die in der Regel von 7,00 Uhr bis 15,45 Uhr geht und zur Erholung die Frühstückspause von 15 Min. stehen muß und die 30 Min. für die Mittagspause. In der Regel stehen auch Vorholzeiten drinn, das sind die Überstunden die Du zur Zeit machst und die bei Betriebsflaute abgebummelt werden können, bei vollem Lohnausgleich. Diese Vorholzeiten sind mit dem Betriebsrat abgesprochen und über Veträge abgesichert und solltest Du in Deinem Arbeitsvertrag diese Klausel unterschrieben haben, so kannst Du gegen die Überstunden nichts machen. Aber in jedem Vertrag gibt es eine Untergrenze und eine Obergrenze und da solltest Du ansetzen. Denn im Deutschen Arbeitsrecht sind 2 Überstunden täglich erlaubt und Sonnabend sind die Überstunden auf freiwilliger Basis. Ich würde mich freuen, wenn Du im Forum schreiben würdest, was aus Deinen Überstunden geworden ist? Gruß

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Diese Frage kann nur der Betriebsrat in Deiner Firma beantworten. Es gibt Betriebsräte, die mit der Unternehmensführung Verträge eingeht, die Beinhalten, dass bei guten Auftragseingängen, Überstunden bis zu 10 bis 12,5 Std. in der Woche angesetzt werden können. Es gibt auch Vertrauenspersonen in einem Betriebsrat - aber Vorsicht -, die können auch gegen Dich arbeiten. Aber in der Regel kann Dich niemand zu Überstunden zwingen. Überstunden sind eine kann und keine Mußbestimmung. Du kannst als Bsp. ein krankes Kind vorschieben oder Deine schwangere Frau. Ich bin selbst Abteilungsleiter und wenn mein Geschäftsführer mir sagt - wir haben in den letzten Tagen erhöhten Auftragseingang, wie wollen Sie dies abarbeiten, dann sage ich durch Überstunden bzw. Freizeitstunden. Ich rede dann mit meinem Personal über diese Situation und am Ende einigen wir uns in der Abteilung über die Überstunden oder Mehrarbeit, nur ich zwinge mein Personal nicht zu diesen Überstunden, denn ich brauche ein zufriedenes Personal wo ich auch in Ausnamesituationen meinen Kopf auch hinhalte. Ich möchte Dir auch dazu sagen, zu erst kommt mein Personal, dann komme ich und am Ende ist mein Geschäftsführer glücklich und zufrieden und sagt immer, wie schaffen Sie das nur. Geben und nehmen ist halt eine Waagschale, die ich bei meiner Verantwortung auch immer sehr sensiebel eingesetzt habe.

Gruß

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