Wenn du als Drittschuldner in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben bist und dieser dir zugestellt wurde, dann ist es rechtens. Die alleinige Vorlage eines Titels genügt nicht!
Es muss nachweislich der Wahrheit entsprechen, dann ist es keine Straftat.
Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, geht das Verfahren in ein schriftliches Verfahren bei Gericht über. Es fallen zusätzliche Kosten dafür an, die auch Du tragen musst. Ich an deiner Stelle würde sofort bezahlen. Auch wenn der Gläubiger dann einen rechtskräftigen Titel besitzt, ist er entwertet, sobald Du die vollständige Forderung bezahlt hast. Denn der Widerspruch dient dazu, dass du nicht mit der Forderung einverstanden bist, was du ja aber bist und du sie bezahlen willst.
Du kannst jederzeit EIN Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Macht allerdings erst Sinn, wenn du weißt, dass eine Pfändung kommt oder Du bereits eine hast. Eine Pfändung passiert auch nicht automatisch, wenn Dir ein Titel zugestellt wurde, sondern wenn der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Gericht beantragt und er dementsprechend erlassen wurde.
du kannst natürlich auch ohne Pfändung dein Girokonto umwandeln lassen. Allerdings wird die Bank dann hellhörig und sie wird dir keinen Kredit oder Ähnliches geben. Und wie gesagt man darf nur ein einziges Pfändungsschutzkonto haben.
Ja, er darf alles pfänden. Wenn es der Gegenstand einer anderen Person war, muss er im Wege einer Drittschuldnerklage dagegen vorgehen. Denn der GV ist nicht angehalten, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
Hallo. Ich würde z.B. schreiben:
Sehe geehrte/r ......
in der Anlage übersende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Nein, es ist völlig egal wo Du deinen Rechtsanwalt beauftragst. Dir muss nur klar sein, dass im Falle eines Termins der Rechtsanwalt eine weitere Anreise hat und für den Fall, dass Du im Rechtsstreit am Ende unterliegst, auf den Kosten sitzen bleibst. Bei einer Kündigungsschutzklage wird ein Termin direkt vom Gericht bestimmt. Wen also dann nicht vor dem Termin ein Vergleich geschlossen wird, muss der Rechtsanwalt den Termin wahrnehmen. Manchmal macht es dann Sinn, einen anderen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der näher am Gericht ist und dann auch nur diesen Termin wahrnimmt.
Ich würde nicht einfach weg bleiben. Denn er kann, wenn du einfach nicht hinkommst, Dich auf Schadensersatz verklagen. Dadurch das Du nicht erscheinst und Deine Arbeit nicht machst, entsteht im möglicherweise ein Schaden. Daher auf keinen Fall unentschuldigt fehlen. Rede mit Deinem Chef und erkläre ihm Deine Situation. Vielleicht ist er dann bereit einen Aufhebungsvertrag mit Dir zu schließen.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, innerhalb zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch einlegen.
Du musst zu einem Amtsgericht gehen. Dort machst du Angaben über das Einkommen. Wenn Du zu wenig hast, um die Kosten selber zu tragen, da das Beratungsgespräch maximal 190 € + Mehrwertsteuer kostet, bekommst Du den Berstungshilfeschein. Damit gehst Du zum Rechtsanwalt. Beachte: Beim Rechtsanwalt musst Du trotzdem 15€ zahlen. Nimm das Geld direkt mit am besten. Bei uns bekommt man z.B nur eine Beratung, wenn die 15€ direkt gezahlt werden.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass der Rechtsabwalt den Beratungshilfeschein vor oder auch nach der Beratung beantragt.
Da kann ich Dir raten, erstmal abzuwarten, bis die Anzeige kommt. Wenn sie kommen sollte, sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.
So einfach ist das nämlich nicht. Erstmal muss da überhaupt ein Schaden sein. Wenn dort einer ist, muss erstmal festgestellt werden, dass der Schaden durch Dich verursacht wurde. Das kann der Gutachter feststellen. Wenn also kein Schaden durch Dich verursacht wurde, hast Du nichts zu befürchten!