Fragen zu einer Drittschuldnererklärung- darf ein Wasserverband/amt Pfändungsbescheide ausgeben?

Hallo, ich habe vor 2 Tagen bereits schon einmal wegen dieser Sache gefragt. Es geht um eine Drittschuldnersache, bei der der Vermieter dem Wasseramt meiner Kreisstadt nach Angabe einige tausend Euros schuldet. Das Wasseramt schickte mir nun deshalb eine solche Drittschuldnererklärung, damit ich die Kaltmiete an das Amt überweise, um die Schulden des VM zu tilgen.

So weit so schlecht, mein Vermieter ließ mir ausrichten, die Forderung wäre nicht rechtens und ich solle meine Miete weiter an ihn überweisen. User antworteten mir damit, das Schreiben wäre rechtlich einwandfrei, doch da es kein Gerichtsbeschluß ist, der mir zugeschickt wurde, sondern nur ein Vollstreckungsbescheid eines Amtes, frage ich mich trotzdem, ob ich durch Nichtzahlung der Miete an meinen VM nicht mal ganz schnell in Teufels Küche kommen kann, indem er mich kurzerhand aus der Wohnung wirft, wenn die Miete ausbleibt.

Ich habe zwar bereits mit der Sachbearbeiterin telefoniert und ihr meine Zweifel geäßußert, doch ob ihr Vorgesetzter statt mich einen anderen Mieter unseres Hauses anschreibt, damit ich aus der Sache raus bin, bleibt fraglich.

Es ist nicht das erste Mal, das ich so einem Drittschuldnerverfahren stecken würde, doch nun macht der VM halt Druck und ich möchte nicht zwischen die Fronten geraten, möchte nicht das so ein Streit auf meinem Rücken ausgetragen wird und ich wohlmöglich meine Wohnung dadurch verliere. Wäre dieses Schreiben wirklich wasserdicht vor Gericht?

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Wenn du als Drittschuldner in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben bist und dieser dir zugestellt wurde, dann ist es rechtens. Die alleinige Vorlage eines Titels genügt nicht!

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Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, geht das Verfahren in ein schriftliches Verfahren bei Gericht über. Es fallen zusätzliche Kosten dafür an, die auch Du tragen musst. Ich an deiner Stelle würde sofort bezahlen. Auch wenn der Gläubiger dann einen rechtskräftigen Titel besitzt, ist er entwertet, sobald Du die vollständige Forderung bezahlt hast. Denn der Widerspruch dient dazu, dass du nicht mit der Forderung einverstanden bist, was du ja aber bist und du sie bezahlen willst.

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Du kannst jederzeit EIN Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Macht allerdings erst Sinn, wenn du weißt, dass eine Pfändung kommt oder Du bereits eine hast. Eine Pfändung passiert auch nicht automatisch, wenn Dir ein Titel zugestellt wurde, sondern wenn der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Gericht beantragt und er dementsprechend erlassen wurde.
du kannst natürlich auch ohne Pfändung dein Girokonto umwandeln lassen. Allerdings wird die Bank dann hellhörig und sie wird dir keinen Kredit oder Ähnliches geben. Und wie gesagt man darf nur ein einziges Pfändungsschutzkonto haben.

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Ja, er darf alles pfänden. Wenn es der Gegenstand einer anderen Person war, muss er im Wege einer Drittschuldnerklage dagegen vorgehen. Denn der GV ist nicht angehalten, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.

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Nein, es ist völlig egal wo Du deinen Rechtsanwalt beauftragst. Dir muss nur klar sein, dass im Falle eines Termins der Rechtsanwalt eine weitere Anreise hat und für den Fall, dass Du im Rechtsstreit am Ende unterliegst, auf den Kosten sitzen bleibst. Bei einer Kündigungsschutzklage wird ein Termin direkt vom Gericht bestimmt. Wen also dann nicht vor dem Termin ein Vergleich geschlossen wird, muss der Rechtsanwalt den Termin wahrnehmen. Manchmal macht es dann Sinn, einen anderen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der näher am Gericht ist und dann auch nur diesen Termin wahrnimmt.

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Ich würde nicht einfach weg bleiben. Denn er kann, wenn du einfach nicht hinkommst, Dich auf Schadensersatz verklagen. Dadurch das Du nicht erscheinst und Deine Arbeit nicht machst, entsteht im möglicherweise ein Schaden. Daher auf keinen Fall unentschuldigt fehlen. Rede mit Deinem Chef und erkläre ihm Deine Situation. Vielleicht ist er dann bereit einen Aufhebungsvertrag mit Dir zu schließen.

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Du musst zu einem Amtsgericht gehen. Dort machst du Angaben über das Einkommen. Wenn Du zu wenig hast, um die Kosten selber zu tragen, da das Beratungsgespräch maximal 190 € + Mehrwertsteuer kostet, bekommst Du den Berstungshilfeschein. Damit gehst Du zum Rechtsanwalt. Beachte: Beim Rechtsanwalt musst Du trotzdem 15€ zahlen. Nimm das Geld direkt mit am besten. Bei uns bekommt man z.B nur eine Beratung, wenn die 15€ direkt gezahlt werden.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass der Rechtsabwalt den Beratungshilfeschein vor oder auch nach der Beratung beantragt.

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Da kann ich Dir raten, erstmal abzuwarten, bis die Anzeige kommt. Wenn sie kommen sollte, sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.

So einfach ist das nämlich nicht. Erstmal muss da überhaupt ein Schaden sein. Wenn dort einer ist, muss erstmal festgestellt werden, dass der Schaden durch Dich verursacht wurde. Das kann der Gutachter feststellen. Wenn also kein Schaden durch Dich verursacht wurde, hast Du nichts zu befürchten!

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