Geh bloß nicht mit dem Kopf durch die Wand und sag Ihr, dass du sie liebst. Das hat später auch noch Zeit. Frag sie einfach nach nem "Date". Dann wirst du schon merken ob das Interesse auf Gegenseitigkeit beruht. Valentinstag würde ich dafür aber nicht wählen - mach es vorher und dann, wenn du sicher bist, sie hat auch Interesse- dann Frage sie nach einem zweiten Date an Valentinstag.

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Wie ist die Haustierhaltung denn im Mietvertrag geregelt? Wenn, Aufgrund des bereits bei Einzug vorhandenen Hundes nichts drin steht, sollte es eigentlich kein Problem sein. Du solltest aber dennoch, zumindest, den Vermieter darüber informieren. Sollte im Mietvertrag die Haltung der Tiere geregelt sein, zb eine Klausel dass du Erlaubnis einholen musst - dann musst du das auch. Allerdings, gewährt er Dir bereits die Haltung, dann darf er Dir den neuen Hund nicht einfach so verbieten, sondern er muss es plausibel begründen können. Soweit ich weiß geht da dann ein einfaches: "nee will ich nicht" dann nicht mehr. Das ist aber keinè gesetzliche Beratung oder anwaltlich. Das ist meine persönliche Meinung darüber. Was du letzten Endes machst obliegt dir!

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