Ich wäre sehr dankbar wenn jemand antwortet der wirklich basiertes Wissen besitzt... Anwälte etc... Danke für die anständigen Antworten bis jetzt! Ich werde mich im Laden informieren, wäre aber dennoch dankbar für Daten über geltendes Recht. Kreide malen kann nach geltendem Recht nicht verboten werden: Vor Hauseingängen, auf Straßen und Gehwegen und letztlich auf öffentlichen Plätzen. (Natürlich sind Zeichen der StVO sowie verbotene Zeichen zu Recht untersagt) Ich möchte aber ungern vor dem Haus malen lassen da sonst alle Bewohner "Kreideschuhe" haben. Desshalb dachte ich an etwas verlassenes wie einen Markt am Sonntag... 

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Ich poste zum ersten Mal also verzeihung wenn ich etwas falsch mache. 

Es geht um folgendes, da wir an einer Kreuzung leben und das Kreide Malen für unsere Tochter (2) daher nicht sehr schön da unten wäre, haben wir uns überlegt nach Ladenschluss oder an einem Sonntag einen großen (dann leeren) Supermarktparkplatz zu nutzen. Dieser wäre dann ja optimal kindersicher und es wäre schön ruhig. Darf man das? Einerseits ist es ja öffentlicher Raum, desshalb gilt ja auch die StVO also wäre es wie aif jeder Straße erlaubt... Andererseits ist es ja auch Teil des Eigentums von z. B. Real oder Penny etc... Kann das jemand zuverlässig beantworten? 

Danke im Vorraus im Namen meiner Familie! 

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