In den meinsten Bistümern ist eine Versetzung nach ca. 10 Jahren normal. Je nach Bistum (!) wird natürlich auch auf die familiäre Situation geachtet: also kein Umzug wenn es mit der Schule und dem Kind gerade schlecht ist.

Generell ist die Versetzung innerhalb des Bistums möglich.

Aus meiner Erfahrung ist die evangelische Kirche hier aber nicht unbedingt besser. Hier entscheidet nicht das Bistum und die Personalabteilung, sonder die Gemeideleitung mit der Landeskirche. Ggf. könnte sich auch hier geeinigt werden, zunächst weiter an dieser Stelle zu arbeiten.

Kirchliches (kath.) Arbeitsrecht hier anzusprechen dauert zu lange. Grundlage ist das Dokument "Grundordnung kirchlicher Dienst in Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse".

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Die Unterscheidung von PastoralreferentInnen und GemeindereferentInnen erfolgt nicht in jedem Bistum. Einige Bistümer kennen nur den Beruf PastoralreferentIn andere nur den GemeindereferentIn.

Oftmals nehmen PastoralreferentInnen Tätigkeiten in der sogenannten Kategoriealseesorge war. D.h. in Krankenhäusern, Gefängnis, höhere Einrichtungen des Bistums. GemeindereferentInnen werden auch in diesen Bereichen eingesetzt. Mehrheitlich aber auf der Ebene der Pfarreien. Zunehmend als Koordinatoren und Begleiter von Ehrenamtlichen.

Es ist richtig, dass PastoralreferentInnen aufgrund des Universitätsstudiums der Theologie (Magister) meistens etwas mehr verdienen. In den Ostbistümern erfolgt jedoch keine andere Bezahlung als bei GeneinderenferentInnen. Wie schon erwähnt, hängt das also von den Bistümern ab.

GemeindereferentInnen studieren i.d.R. Religionspädagogik/ Angewandte Theologie (Bachelor) an einer Fachhochschule.

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