Hallo :)
Ich möchte ein Anliegen schildern, da es - trotz Recherchen - nicht eindeutig für mich ist und ich der Meinung bin, dass das Ergebnis durch andere schlicht falsch ist.
Nehmen wir mal an, der Erblasser hinterlässt ein errechnetes Gesamtvermögen (nennt man wohl dann Erbmasse, wenn ich das richtig verstanden habe) in Höhe von 100.000 EUR (der Einfachkeit halber nehmen wir einfach diese Summe). Er lebt von der Ehefrau zwar getrennt, aber ist nicht geschieden. Keiner der Parteien hatte auch jemals einen Antrag auf Scheidung gestellt. Der Erblasser hat meinetwegen 6 Kinder. Von den 6 Kindern sollen 3 einen Pflichtteil erhalten, die anderen 3 sind die Haupterben.
Somit ergäbe sich für mich folgende Interpretation:
100.000 geteilt durch 2 = 50.000 geteilt durch 1/24 (1/4 bei 6 Kindern) = 2.083,33 EUR Pflichtteil für jedes der pflichtteilsberechtigten Kinder.
Die Ehefrau würde in diesem Falle NICHT gesetzlicher Erbe werden, da ihr "Erbe" durch das Testament des Ehemannes auf den kleinen Pflichtteil beschränkt wurde. Nach meiner Interpretation müsste diese noch Anspruch auf den Zugewinnausgleich (50%) haben, so dass sich die Erbmasse halbiert. Somit käme man auf o. g. 2.083,33 EUR, da sich die Erbmasse um 50% reduziert hat.
Ist meine Ansicht so korrekt?
Ich dachte, das wäre alles viel einfacher... :(