@imager:

Deine Ausführungen erscheinen zwar sicherlich Hand und Fuß zu haben, allerdings verstehe ich in diesem Juristendeutsch nicht wirklich alles.

Die Kernfrage ist vermutlich:

Der Pflichtteil der Kinder: bezieht der sich auf die Gesamterbmasse (100.000) oder auf die 50 %, die verbleiben?

Zweite Frage:

Sind es denn überhaupt die 50%, wenn man noch verheiratet ist und der Zugewinnausgleich "greift"?

...zur Antwort

Der Inhalt des Links http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101947-erbfolge-und-die-berechnung-des-zugewinnausgleichs würde meine Ansicht eigentlich bestätigen, aber so sicher bin ich trotzdem nicht...

...zur Antwort

@FordPrefect:

Danke für Deine Antwort. Diese habe ich soweit verstande bis auf die Änderung, die ich in meinem Webmailer ändern soll. Wie soll ich das machen?

Die Bezeichnung der - nennen wir sie mal "fixen" - Ordner ist vorgegeben. Diese sind nicht änderbar. Ich wüsste nicht, wie ich da was ändern könnte bei one.com.

Ich finde die Thematik ist irgendwie zum Verzweifeln. Outlook scheint sich das einzurichten, wie es ihm gefällt und meine anderen Endgeräte (IPad, IPhone, etc.) haben ja auch wieder andere Bezeichnungen in ihren jeweiligen Emailprogrammen.

LG

...zur Antwort

keiner eine Idee?

...zur Antwort

keiner eine Idee?

...zur Antwort

@Kragenweiter:

Diesen Eintrag gibt es nicht. Wenn dann kommt man unter

Datei -> Office-Konto

zu den Update-Möglichkeiten. Und genau hier hänge ich fest.

...zur Antwort

@Wago1956:

Vielen Dank für Deine Antwort.

Nun, das ist etwas kompliziert. Wir waren bereits 2014 auf der Suche nach einer Immobilie zur Vermietung und zeitgleichen Eigennutzung (1 WE vermieten, 1 WE selbst beziehen).

Hierzu hatten wir bei einem Objekt beispielsweise einen Bausachverständigen hinzugezogen, der nicht gerade günstig war. Das Haus wurde letztendlich nicht gekauft, aber die Kosten (so habe ich erfahren) kann man als sog. vergebliche Aufwendungen (im Hinblick auf die potentielle Vermietungsabsicht) steuerlich geltend machen.

Nun haben wir ein Grundstück und es soll gebaut werden (Fertigstellung 2016).

Es geht lediglich darum, WO ich in einem Steuerprogramm (egal welches) man solche Aufwendungen einträgt. Also z. B. diesen Bausachverständigen, die Fahrten zum Objekt, etc. Ich kann leider nur die Einnahmen finden.

Bevor Einwände kommen: ich möchte keine steuerliche Beratung, sondern - wie erwähnt - nur wissen, wo ich es eintrage.

...zur Antwort

Zunächst einmal vielen, vielen Dank für die zahlreichen und auch hilfreichen Antworten.

Ja, das leuchtet alles ein. Eine Garantie habe ich ja so oder so nicht. Ich meine damit: wenn beschlossen werden würde, das Hausgeld beträgt ab Datum X nun 500 EUR, dann könnte ich ja auch nichts machen. Ich gehe zudem davon aus, dass der Topf erst einmal leer ist. Schließlich war das Haus zuvor ja "eins" und nicht in einzelne Wohnungen eingeteilt. Was mir in der TE auch noch aufgefallen ist. Es gibt ein "Nebengebäude" und dieses steht und er TE als 6. Partei drin und hat den größten Miteigentumsanteil (über 40 Prozent, weil 430/1.000). Finde ich irgendwie auch komisch, denn das Gebäude steht ja nur nebendran. Wenn da mal was gemacht wird, zahlen wir das ja mit... Und durch den hohen Miteigentumsanteil kann derjenige, dem dieses Nebengebäude gehört, die Interessen dieses Nebengebäudes besser durchsetzen (eigene Interessen) als z. B. in unserem Gebäude.

...zur Antwort