Lieber PierreMit2R,

du kannst zur Polizei gehen, eine Anzeige wegen Beleidigung aufgeben und das Handy bzw. Whatsapp als "Beweis" vorzeigen. Aber Achtung!!! Der Gesetzgeber sagt, dass eine Beleidigung vorliegt, sobald eine person sich in seiner Würde verletzt fühlt. Das heißt: Wenn du dich angegriffen fühlst, egal, ob er das Ziel hatte, oder nicht, ist das ein Straftatbestand, was er getan hat. Wenn er das auch öffentlich, beispielsweise in einer Whatsapp-Gruppe gemacht hat, könntest du ihn sogar wegen Verleumdung anzeigen.

Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein.

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