Guten Tag,

meine Frage lautet, ob es eigentlich zum Vermummungsverbot zählt, ein Bandana in der Öffentlichkeit zu tragen. Also ungefähr so:

Dass man damit nicht in öffentliche Geschäfte bzw. Banken sollte ist klar, aber darf man so auf dem Bürgersteig rumlaufen? Eventuell noch mit Sonnenbrille drüber?

Mit freundlichen Grüßen

Schwubelschwabe