weil sie euch für frauen halten

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bekommst du nicht

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nein, man, die haben richtige sorgen

in berlin lassen sie leute rumrennen, die 3 jahre einsitzen müssten ,weil sie keine kapazitäten haben

umd so hühnerdreck kümmert sich gar keine sau

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Habe ich Recht oder nicht? Rechtsstreit (KFZ)?

Hallo liebe Community,

Mein Vater hat vor 3 Tagen ein 25 kmh Auto gekauft. Alle haben ihm eingeredet, dass er zum Straßenverkehrsamt und zur Versicherung muss und und und. Das war ihm alles zuviel weil er dachte man geht einfach zu Versicherung und bekommt ein Moped Kennzeichen, schraubt es dran und fährt los. Am selben Tag als er den Wagen gekauft hat, hat er mich gebeten, das Auto bei ebay kleinanzeigen reinzusetzen damit er das Geld wieder raus hat was er ausgegeben hat. Ist nicht viel waren 900 EUR.

Gestern den 25.6 wurde das Auto verkauft. Dem Käufer habe ich sofort alles auf dem Tisch gelegt ( Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) damit er sich ein Bild machen kann. Alles soweit gut. Das Auto gefiel ihm auch optisch und technisch ist er fit. Im Fahrzeugschein ist auch alles detailiert aufgelistet wie zb die Drosselungen, Verblopungen etc. Er hat einen Kaufvertrag mit einem Kugelschreiber geschrieben weil beide so spontan keine Möglichkeit hatten, einen vorgedruckten Vertrag wie z.B vom ADAC zu besorgen.

Heute den 26.6 wollte er das Auto anmelden! Ging weder bei der Versicherung, Straßenverkehrsamt da im Fahrzeugbrief (Personenwagen) statt irgendwas mit Fahrstuhl stand. Was er auch sagte das im Brief 15 kw steht und 250 kmh Endgeschwindigkeit. Muss ein Fehler vom Straßenverkehrsamt gewesen sein vom Vorbesitzer. Daher hat der Käufer keinerlei Möglichkeit gehabt den Wagen anzumelden.

Er rief mich an und erzählte mir das alles und wollte letzendlich das Geld zurück oder er geht zum Anwalt und leitet Rechtliche Schritte ein.

Nun zu meiner Frage: Habe ich etwas zu befürchten? Muss ich Ihm das Geld wiedergeben? Wird es vor Gericht landen? Er sagte, er sei damals KFZ Meister gewesen. Dann sollte er schon wissen was er in der Hand gehalten und gelesen hat. (Fahrzeugbrief+Schein)

Er sagte auch zwischen Privat Käufern / Verkäufern gibt es ein 3 tägies Rückgaberecht, wo von ich noch nie gehört habe.

Beste Grüße und vielen Dank im vorraus für Eure Antworten!

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kommt darauf an, wie ihr ihm das angeboten hattet

wenn ihr ihm gesagt hattet, dass das ein 25 km/h auto ist und es ist keins, dann haftet ihr

guck mal, was genau im kaufvertrag steht, was da verkauft wurde

wenn es was anderes ist, dann haftet ihr

ansonsten nicht

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die rechnung etc ist alles unwichtig

du kannst eine rechnung haben und ihm trotzdem fake-dinger schicken

du brauchst beweise, dass du ihm genau die orginaldinger geschickt hattest

ich würde es darauf ankommen lassen

es ist keine anzeige, das ist nur zivilrecht

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