Zunächst einmal Vielen Herzlichen Dank.

Es handelt sich wie von anitari beschrieben um eine Veränderung der Beitragszahlung. Der Betrag für die Versicherungpolice sollte natürlich vorabgezahlt werden. Aber dennoch bin ich der gleichen Meinung wie xAdmiralAckbarx das die Rechnung nicht abgerechnet hätte werden düfen, sondern die aus dem Vorjahr.

Bewusst bin ich mir das es sich hier um eine Änderung der Gesamtsumme von 10 Euro/anno handelt. Aber es geht mir um die Richtigkeit an der Sache.

Ist jemanden bekannt das es dafür einen Passus im Gesetz gibt? Sonst schaue ich gleich mal nach.

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Hallo

Also ein Freundin von uns Heiratet demnächst und aus Ihren erzählungen nach kann ich nur bestätigen das diese Preise wohl die Regel sind. Aber es gibt wohl noch günstigere. Das sah man auch an einem anderen Beispiel bei uns im Freundeskreis. Hier hat ein Freund einen Fotografen für 400 Euro bekommen.

Ich persönlich würde hingehen und mir mehr Angebot reinholen und diese vergleichen.

Viel Glück!

Gruß Schwarzpeter

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Vermessung von zu kaufendem Grundstück

Guten Tag. Ich habe ein Grundstück mit einem Endreihenhaus. Dahinter, anschließend an meinem Grundstück, in dessen Verlängerung, habe ich ein spitz zulaufendes Grundstück von der Gemeinde, als Eigentümer, gepachtet. Die Gemeinde bietet, auf meiner Nachfrage hin, das Grundstück für einen bestimmten Quadratmeterpreis zum Kauf an und schreibt, dass ich die Teilungsvermessung, etc. zu zahlen hätte. Das ist auch korrekt. Nur die Gemeinde weiß nicht, wie groß das Grundstück genau ist, und gibt es an mit ca. 65 qm. So kann ich nicht wissen, was ich für das Grundstück zu zahlen hätte und ob ich es dann noch kaufen würde oder nicht. Eine eigene Messung und Rechnung, es gibt keine 90° Winkel, ergibt ca. 52 qm bis 54 qm. Meiner Meinung nach muss, nach BGB, der Verkäufer schon wissen was er verkaufen will und sein Angebot muss genau sein, wie bei einer zu vermietenden Wohnung. Der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde meint aber, dass die genaue Qm-Zahl das Ergebnis der Teilungsvermessung sein wird und dann der Preis genau feststeht. Das sei so üblich und immer so. Ich meine aber, dass die Teilungsvermessung sich um die Teilung des sehr viel größeren Pfeifengrundstück der Gemeinde (473 qm) handelt, wovon ich nur das äußerste Ende des Pfeifenkopfes eventuell kaufen möchte. Das Grundstück bekommt erine neue Grenze und als Verursacher muss ich davon die Kosten tragen. Die Vermessung der Größe des abgetrennten Teiles ist meiner Meinung nach Sache der Gemeinde. Wie denkt ein Fachman darüber?

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Hallo ist es bereits zu spät die Frage zu beantworten?

Zunächst stellt sich zum einen die Frage in welchem Bundesland passiert das ganze?

Falls das für den Fall NRW gilt können wir uns gerne Tiefergründiger darüber unterhalten.

Gruß

Schwarzpeter

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Nach einem langen Hin und Her kann ich die Frage mittlerweile beantworten. Ja wir haben uns für Markenbau24 und dessen Team entschieden und sind super Glücklich mit dieser Entscheidung. Lernen müssen Bauherren nur das kein Bau ohne Probleme abläuft, aber bei Markenbau und dessen Team werden die Probleme angesprochen und zeitnah gelöst. Ein unabhängiger Gutachter bestätigt die gute Qualität. Ebenso werden zu 90 % nur Markenartikel (und nicht das billigste von der Markenfirma, sondern schon ein vernüftiger bis hochwertiger Standard eingebaut). Ich könnte unzählige Namen hier nennen. Wir selbst bauen in NRW und trotz der Entfernung läuft alles nach Plan. Die Jungs die für den Rohbau sind täglich gut gelaunt immer zum Lachen da und alles ist toll.

Gerne biete ich bei Interesse den Leuten die Möglichkeit meinen Bau sich persönlich anzuschauen, an. Ebenso in alle Fotos die ich während dessen gemacht habe (2 Leitz Ordner) an und stehe für Fragen zur Verfügung.

Gruß

SchwarzPeter

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Gibt es nicht, Gauß-Krüger ist ein deutsches System.... ( Wurde damals nicht mit bedacht ) Anderes Land anderes system andere Abbildung...Deshalb führt ADV ( Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung ) das UTM System ein, in diesem Fall gibt es eine Additionskonstante...

Gruß SchwarzPeter

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Ich möchte noch hinzufügen das die Fläche keinen öffentlichen Glauben verfügt! ( Bedeutung siehe unten )

Egal ob im Grundbuch noch im Liegenschaftsauszug sind die Flächen immer in m² angegeben also ca. Flächen! ( Ausser < 1m² )

Bedeutung: Durch Verschieben des Erdoberfläche, Versagen des Katasternachweises oder einer unrechtsmässigen Grenzänderungen kann sich die Größe der Fläche IMMER !!!! ändern!

Vielen ist dies nicht bewusst!

Gruß

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Hallo,

also mir als Vermessungsfachmann der die Grundstücksteilung bearbeitet ist nicht geläufig das das möglich ist, allerdings bin ich der Auffassung das du hier in der falschen Abteilung die Frage gestellt hast, das Thema ist meiner Meinung nach eine privatrechtliche Angelegenheit zw. "Käufer" und Eigentümer und es hat nichts mit der Vermessung zu tun.

Eine Grundstücksteilung kann von jedem x Beliebigen beantragt werden! Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist das ihr beim Grenztermin, ( Aus deinem Text geht leider hervor das alles durchgeführt wurde ) nicht euere Unterschrift leistet. Dadurch das ihr als Nebenbeteiligte ( Nachbarn )und sonstige Beteiligte ( Erwerber ) geladen werdet, muss die Vermessungstelle ( ÖBVI ) die Kostenübernahmeerklärung miteinreichen ( Das ihr die Kosten der Teilung übernimmt, gibt es so was nicht, seit IHR vor dem Gericht auf einer Besseren Seite ). Ist dies nicht passiert, dürfte die Katasterbehörde die Grundstücksteilung nicht ins Kataster übernehmen und der Eigentümer trägt die Kosten.

Das wäre m.E.n. die einzige Möglichkeit. Ich habe hier einen Fall für NRW beschrieben. Dadurch dass Vermessung Ländersache ist, kann meine Erklärung nicht auf andere Bundesländer übernommen werden.

Gruß

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Die erwähnten Reichenbach'schen Distanzfäden sind in den ältern Theos nicht immer enthalten denn es gibt auch Diagrammkurven die nicht zum Ablesen der Strecke dienen! Reichenbach'schen Distanzfäden findet man innerhalb des Okulars ( IN einer Linise des Fernrohrs eingebrannt ) diese befinden sich überhalb und unterhalb des Fadenkreuzes!

Die Strecke bekommt man auch NUR!!! mit den Reichenbach'schen Distanzfäden ermittelt, wenn man die Ablessung des Oberenstrichs von der Ablesung des Unterstrichs subtrahiert und die Differenz mit 100 Multipliziert! Diese Methode benutzt man eigt. beim Nivellieren oder Topaufmass.

Die Methode der Reichenbach'schen Distanzfäden ist eher unpraktisch da es sich hier um Genauigkeiten im Dezimeter bereich handelt!

Das Skript von Roland ist eins aus meinen damaligen Studium, hierbei ist zu beachten das es sich auch um die Fehlertheorie handelt ( Welche Fehler beim Aufstellen usw. ergeben ( Kippachsfehler,Stehachsfehler, usw. )) Nur hiermit sprengen wir den Rahmen dieser Frage!

Achte immer darauf das du eine kleine Fehlerverteilung bei den alten Theos machst!

Bei weiteren Fragen einfach schreiben!

Gruß

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