Geräuche --> Vermieter informieren. Verbrauch Bereitstellung muss bezahlt werden, hängt von Verteilungsschlüssel ab. Bei mir: 50% der Kosten werden nach Quadratmetern umgelegt, der Rest nach Verbrauch. Das aber auch prozentual zum Verbrauch der anderen Parteien.

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du sagst "multiple choice", dann vergiss offizielle Formeln. Nach Abzug der variablen Kosten bleiben 45 EUR je Stück, bei 10.000 Stück sind das 450.000, der BEP ist also nicht erreicht, da du deine Fixkosten von 500.000 noch nicht gedeckt hast. Dein Kapital beträgt nach dem Verkauf dieser Stückzahl zu diesem Preis 9.050.000

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Ah er hat dir reingelabert!! Kommt ihr vielleicht beide von der Waterkant? Unterhalte dich doch mal über eure Lütten

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also da würde ich mich erst mal um andere Fragen kümmern. Liegt die Datenbank (spricht ja eher für ein anderes Programm z.B. Access) schon als Excel-Datei vor. Welches Format hat die Vertragsdatei? Da wird wohl Rede und Antwort erforderlich sein. Schau mal hier: http://www.office-loesung.de/ da wird dir geholfen

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Immer mit dem Gläubiger. Wäre gut, wenn du da schon was hättest, wenn der Gerichtsvollzieher kommt.

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Frag sie mal, ob sie den Kinderfreibetrag bekommt, wenn ja, ist das i.O. so. Die Jammerei als Alleinerziehend lasse ich mal unkommenmtiert, weil das üblich ist

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ruhig bleiben, klären, warum die ArGe nicht zahlt (habt ihr den Wiederholungsantrag evtl. nicht abgegeben?) Mit der Vermieterin reden. Kündigung erst nach zwei vollständigen Monaten im Rückstand möglich, dann kommt Räumungsklage, dauert auch eine Weile kostet aber euer Geld und das ist nicht wenig

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Hi, grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Versichungspflicht, auch und gerade nicht bei der Krankenversicherung. Hier wird es, wie bei der Renten-und Pfelgeversicherung nur für Arbeiter/Angestellte Beamte, also nichstelbstständig Tätige zur Pflicht. Ansonsten sind Pflichtversicherungen meist Haftpflichtversicherungen. Autohaftpflicht (ist an das Halten des Autos, nicht an die Person gebunden), Brufshaftsplichten (meist für Freiberufler), in manchen Gemeinden auch die Hundehaftpflicht. Da gibt es bestimmt noch vielmehr, ist aber immer an eine Voraussetzung geknüpft. Und um eine Krankenversicherung würde ich mich immer bemühen, auch wenn es für mich persönlich keine Pflicht wäre

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Hi, wie unten schon gesagt, das Sorgrerecht ist grundsätzlich ein gemeinsames. Die Frage, wo das Kind lebt und wie die Besuchsregelungen aussehen, ist eine andere. Da sitzt die Frau ganz klar am längeren Hebel, wenn sie kein Kapitalverbrechen begangen hat. Da gilt auch für das Kind aus der früheren Beziehung.

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