Damit Du überhaupt etwas von der Steuer absetzen kannst, musst Du zuhause ein separates Arbeitszimmer haben. Also nicht nur einen Schreibtisch im Wohnzimmer oder so. Das Arbeitszimmer darf auch nur als Arbeitszimmer benutzt werden, also sollte z.B. auch kein Fernseher drin stehen. Und es darf kein Durchgangszimmer sein.

Wenn Du jetzt noch KEINEN Arbeitsplatz in deiner Firma hast, also ausschließlich von zu Hause aus arbeitest, kannst Du ALLE Kosten die mit dem Arbeitszimmer zusammenhängen absetzen.

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Ich habe Elektrotechnik studiert, und eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht.

Jetzt bin ich selbstständig und organisiere Abenteuerevents.

Meine Firma hat Mitarbeiter und ist Ausbildungsbetrieb.

Nach meiner Meinung ist es in Deutschland so, das ein junger Mensch überhaupt irgendeine Ausbildung zu ende bringen muss, quasi als Beweis das er das durchzieht was er begonnen hat. Diese Ausbildung muss dann aber noch lange nicht das sein, was man später tatsächlich beruflich macht. Überleg dir also was dir jetzt Spaß machen würde. Unterschätze dabei nicht, das es wirklich hart ist 5 Tage die Woche etwas machen zu müssen worauf man keine Lust hat, nur weil die Eltern das wollen oder die Kohle stimmt. Und wenn Du das dann zuende gebracht hast, werden die Karten neu gemischt, und wer weiß wohin dich dein Weg dann führt.

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Wenn Du für Anbauteile kein Gutachten nach §19 hast, KANN das Teil per Einzelabnahme genehmigt werden. Und wie das Wörtchen KANN eben besagt, kann das abgenommen werden, muss aber nicht.

Möglichkeit 1: Du sagst dem Verkäufer, das Du die Felgen nur kaufst, wenn er auch für die Eintragung sorgt.

Möglichkeit 2: Du gehst mit allen Unterlagen von den Felgen zu einem Baurat (denn ein "normaler Prüfer" darf keine Einzalabnahme durchführen) und fragst den, wie er die Sache beurteilt. Erst wenn der sein ok gibt, kaufst Du die Felgen und gehst dann auch zum Eintragen wieder genau zu diesem Baurat. Denn nur wenn der eine der Mienung ist das das klar geht, muss der andere das nicht auch so sehen. Und damit der in der Zwischenzeit nicht vergessen hat was ihr heute besprochen habt, sollte zwischen dem Vorgespräch und der Eintragung nicht allzuviel Zeit vergehen.

Hilfreich könnte sein, ein Gutachten von einer anderen Felge mitzunehmen, die genau die gleiche technischen Daten hat, aber für die es ein Gutachten oder ABE für dein Auto gibt. Dabei sind Felgendurchmesser, Felgenbreite, Tragfähigkeit und Einpresstiefe die entscheidenden Faktoren.

Aber dir muss klar sein, das das ein hohes Risiko ist. Wenn der Baurat nicht will, dann will er nicht. Und dann kannst Du deine Felgen zum Couchtisch umarbeiten oder wieder verkaufen.

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Nein, das kann er nicht.

Und das wird er auch nicht wollen, nur weil ihn irgedein Typ anruft und ihm irgendwelche Schauermärchen über dich erzählt.

Wenn dein (Ex-)Freund tatsächlich etwas derartiges unternehmen sollte, und dein neuer Vermieter dich darüber informiert, kannst Du deinen (Ex-)Freund wegen übler Nachrede anzeigen.

Also: Lächel ihn an, und lass ihn machen !

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Wenn Du eine gerichtlichen Mahnbescheid (in gelbem Briefumschlag mit Zustellungsurkunde) erhalten hast, musst Du innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen !!!! Nur beim Gläubiger anrufen oder sonst was machen nützt überhaupt nichts, dann läuft das einfach weiter.

Der Gläubiger hat offensichtlich zu einem Zeitpunkt an dem Du noch nicht bezahlt hattest (01.03.20) den Mahnbescheid beantragt. Das war dann sein Recht. Nun hast Du den Mahbescheid zugestellt bekommen, aber zwischenzeitlich schon bezahlt. Das ist eine blöde Situation. Denn da Du zu dem Zeitpunkt als der Gläubiger den Mahnbescheid beantragt hast mit der Zahlung im Rückstand warst, musst Du nun die Kosten des Mahnbescheides zahlen.

Aber oft wird in so einem Mahnbescheid noch allerlei Mist geltend gemacht. Z.B. wenn Du eine Mahnung erhalten hast, werden dafür manchmal völlig überhöhte Kosten geltend gemacht. Zulässig sind maximal € 3,00. Kontoführungsgebühren usw dürfen überhaupt nicht geltend gemacht werden.

Das Problem sind also diese ganzen Nebenforderungen. Wenn der Gläubiger nur die Hauptforderung (also den Betrag den Du ursprünglich geschuldet hast) und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordert, ist die Sache einfach. Du legst Teilwiderspruch gegen die Hauptforderung ein.

Wenn der Gläubiger aber noch zusätzliche Nebenforderungen geltend macht, ist die Sache komplizierter. Einge sind erlaubt, andere nicht. Da solltes Du dann insgesamt Widerspruch einlegen um die Frist nicht zu verpassen, dich z.B. bei einer Verbraucherzentrale erkundigen, und dann kannst Du deinen Widerspruch immer noch (teilweise) zurücknehmen.

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Das Problem bei Vergewaltigungsvorwürfen ist ja immer, das es keine objektiven Beweise gibt, sondern nur die Aussagen des (vermeindlichen) Opfers, und die Aussage des (vermeidlichen) Täters. Offensichtlich waren in diesme Fall die Aussagen der Opfer glaubwürdiger als die Gegenrede des Angeklagten.

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Die Polizei nimmt die Anzeige nur auf, und leitet sie dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Post erhälst Du also in dieser Angelegenheit keinesfalls von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft.

Als Du die Anzeige aufgegeben hast, hast Du von der Polizei eine Tagebuchnummer erhalten. Du kannst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anrufen und diese Tagebuchnummer angeben. Die sagen dir dann wie es weiter geht.

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Zum einen habe ich noch nichst davon gehört, das Corona auch durch Gegenstände übertragen wird, zum anderen sind doch die Waren chinesischen Ursprungs, die jetzt in Deutschland verkauft werden, vor Ausbruch der Krise von dort abgeschickt worden und schwammen seither im Bauch eines Schiffes auf den Meeren herum.

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Wie soll dir jemand der dich nicht kennt diese Frage beantworten ?

Ich lese in deiner Frage nur negatives: Zeitarbeit = doof, Metallbranche = doof. Von generellen Problemen in der Metallbranche ist mir (außer vielleicht ganz aktuell wegen Corona) auch nichts bekannt. Vielleicht solltes Du dich mal darauf konzentrieren darüber nachzudenken was Du gut findest, und nicht über das was Du schlecht findest ?

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Es ist doch völlig egal, ob jemand Chinese, Deutscher oder Alien ist. Entscheidend ist die Frage, ob jemand vor Kurzem in einem Risikogebiet (Wuhan/China, Südtirol/Italien usw) war. Wenn das der Fall ist, sollte derjenige von sich aus den Kontakt mit anderen Menschen meiden. Aber ein Chinese, der in Deutschland ein chinesisches Restaurant betreibt, und seit Monaten seinen deutschen Wohnort nicht verlassen hat, und auch keine Besucher aus China hatte, ist genau so wahrscheinlich infiziert wie Du oder ich.

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Mir macht es immer Spaß, solche Menschen mit Worten auszukontern. Du musst versuchen so geschickt auf seine Provokationen zu reagieren, das er selbst gar nicht schnallt welche Gemeinheit Du gerade losgelassen hat. Im besten Fall merkt er dann an den Reaktionen der anderen, daß Du einen Witz auf seine Kosten gemacht hast. Aber da er den Witz nicht versteht, kann er auch nicht gegen dich vorgehen. So zeigts Du ihm deine (hoffentlich vorhandene) Überlegenheit, und in einem hellen Moment merkt er dann vielleicht was für ein armes Würstchen er ist.

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Entschuldige bitte, wenn ich das so direkt sage, aber die Frage zeigt, daß Du keine Ahnung von Betriebswirtschaft hast: Wenn die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens alleine davon abhängen würde, wo es ansässig ist, und über wieviele Produktionsmittel es verfügt, würden ja große Unternehmen nie pleite gehen. Mit anderen Worten:

Normalerweise ist es so, das es für eine Spedition sinnvoll ist viele LKWs zu haben, weil Sie dann leicher Reservefahrer vorhalten können, und Aufträge besser auf ihre LKWs verteilen können. Wenn aber eine große Spedition (z.B. zu Zeiten niedriger Dieselpreise) langfristige Verträge zu niedrigen Konditionen abgeschlossen hat, dann die Dieselpreise steigen, und die Spedition aufgrund der langfristigen Verträge das nicht an ihren Auftraggeber weitergeben kann, wird die große Spedition pleite gehen.

Andersherum besteht bei einem 1 LKW Unternehmen (den der Eigentümer selbst fährt) immer die Gefahr der Selbstausbeutung. Trotzdem wird es sicherlich auch 1-Mann Speditionen geben die gutes Geld verdiesen, weil sie sich z.B. auf Kunsttransporte oder irgend was anderes spezialisiert haben, was sonst keiner anbietet.

Allein aufgrund der Lage und der Zahl der LKWs kann man also nicht sagen, ob das ein florierendes Unternhemen ist, oder ein Pleitekandidat.

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Das Prinzip ist ja, soviel Zerstörungskapazität zu haben, das man den Angreifer (Sowjetunion / Rußland) bei einem Angriff in jedem Fall auch zerstören kann. Um dieses Ziel zu erreichen werden die Atombomben an möglichst vielen verschiedenen Stellen gelagert (Bunker überall auf der Welt, U-Boote, B52 Bomber die ständig in der Luft sind)- So wird es dem Angreifer nie möglich sein, alle Atomwaffen auf einen Schlag auszuschalten, und er muß davon ausgehen bei einem Atomangriff seinerseits vollständig zerstört zu werden (als Abschiedsgruß sozusagen).

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Hallo Waller.

Ich habe für unsere Quads auch lange nach einer Haftpflichtversicherung für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge gesucht. Am Schluss war ich so genervt, das ich an den Verkehrsminister schreiben wollte, um ihn zu fragen wieso Gesetze erlassen werden, die man nicht einhalten kann. Zufällig hat sich dann aber herausgestellt, das in der Vergangenheit R+V und Provinzial solche Versicherungen gemacht haben. Ich habe dann bei der Provinzial abgeschlossen. Aber sowohl R+V als auch Provinzial machen das nicht mehr. Diese Information wird dir also nicht weiter helfen.

Andererseits ist es aber wohl auch so, daß man für geführte Quadtouren seine Quads gar nicht als selbstfahrer Vermietfahrzeug versichern muss, sondern nur wenn man die Quads auch unbeaufsichtigt herausgibt. Das ist die Meinung des freundlichen Mitarbeiters der Provinzial, ob das stimmt kann ich nicht sagen.

Für mich war es egal, weil wir auch für Jochen Schweitzer fahren, und die haben darauf bestanden das die Quads so versichert sind.

Kannst mich ja mal auf dem laufenden halten, wie Du das Problem löst.

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Hallo.

Ich beurteile die Lage anders, als die anderen die so freundlich waren auf deine Frage zu antworten.

Ich würde in jedem Fall bevor ich zur Hauptuntersuchung (bei TÜV, DEKRA; KÜS usw) fahre, erst mal überprüfen ob das Auto überhaupt eine realistische Chance hat die Prüfung zu bestehen, und ob die Kosten die dafür notwendig sind in einem sinnvollen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen. Wenn die Frage positiv geklärt ist, würde ich soviele Mängel wie möglich vor der Prüfung beheben. (Evtl. fährst Du mit dem Auto und einem Kumpel der etwas Ahnung hat zu einer Selbsthilfewerkstatt).

Wenn Du mit dem so vorbereiteten Auto dann zur Hauptuntersuchung fährst, und der Prüfer nur noch geringfügige Mängel findet, kriegt das Auto (abhängig von der Laune und der Durchfallquote des Prüfers) vielleicht trotzdem die Plakette, obwohl der Motor ölfeucht ist, oder die Handbremse etwas ungleichmäßig zieht usw.

Wenn dein Auto hingegen nicht vorbereitet ist, und mehrere Mängel hat, läßt der Prüfer es durchfallen und schreibt einen Mängelbericht. Und dann musst Du alle Mängel die auf diesem Mängelbericht eingetragen sind beheben, auch die mit denen er dich bei weniger Mängeln vielleicht hätte bestehen lassen.

Wenn der Prüfer einen Mängelbericht geschrieben hat, musst Du zur Nachprüfung zur gleichen Prüforganisation (also Hauptuntersuchung beim TÜV, dann auch Nachprüfung beim TÜV). Du musst aber nicht zur gleichen Prüfstelle (wenn Du dem besonders kleinlichen Prüfer der Hauptuntersuchung nicht wieder begegnen willst): Und wenn der Prüfer ein Korinthenkacker ist, und viel zu viele Mängel aufgeschrieben hat, musst Du überhaupt keine Nachprüfung machen lassen, sondern kannst (nachdem Du die wichtigsten Mängel des Korinthenkackers beseitigt hast natürlich) bei einer anderen Prüforganisation eine neue Hauptuntersuchtung machen, und erwähnst davon das Du schon woanders warst kein Wort.

Zu den meissten Werkstätten kommt ja wöchentlich ein Prüfer hin. Wenn Du Vertrauen zu deiner Werkstatt hast, ist es also am einfachsten das Auto dort abzugeben, denen den Auftrag zu erteilen den Wagen vorher durchzuchecken und selbst eine Mängelliste zu erstellen, und dann das Auto dort Prüfen zu lassen. Aber (wie Du ja selber schon angemerkt hast) die Versuchung für die Werkstatt ist dann groß ein paar lukrative Mängel "einzubauen".

Viel Glück

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Normalerweise steht in Mietverträgen, das man zur Haustierhaltung die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Aber egal ob man die Genehmigung eingeholt hat oder nicht, darf der Vermieter die Haltung von 1 (vielleicht auch 2) Katzen nicht verbieten. Und dann ist ja noch die Frage, ob es vielleicht andere Mieter im Haus gibt, die auch Haustiere haben ? Denn was der Vermieter dem einen Mieter gestattet, darf er dem anderen nicht verbieten.

Zusammenfassung: 1 (maximal 2) Katzen sind in jedem Fall ok. Alles weitere ist vom Umfeld abhängig. Aber wenn ihr glich eine "Katzenzucht" habt, werdet ihr welche abgeben müssen.

Und ob die Katzen eure Vorhänge zerkratzen, geht den Vermieter schon mal gar nichts an.

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Ist der Rauch weiss, grau oder schwarz ? Kommt der Rauch nur kurz nach einem Kaltstart, oder eher wenn der Motor warm ist und Du z.B. nach einem Ampelstop wieder losfährst ? Verbraucht das Auto viel Öl oder Kühlwasser ?

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Wenn Du einen bei Ebay gekauften Artikel zurückgeben willst, klickst Du doch bei Ebay auf den entsprechenden Button (Rückgabe einleiten). Dann steht da, das Du den Artikel innerhalb einer bestimmten Frist zurückzusenden hast. Sobald Du den Artikel verschickt hast, gibst Du dort die Sendungsnummer an.

Alternativ kannst Du auch den Verkäufer direkt anschreiben und dann die Ware an ihn zurückschicken.

In jedem Fall muss der Verkäufer nachdem er die Ware zurückerhalten hat innerhalb von 14 Tagen dein Geld zurückerstatten. (Steht so in jeder Widerrufsbelehrung). Wenn der Verkäufer innerhalb von 1-3 Tagen nach Rückerhalt der Ware dein Geld zurückerstattet hat, kann er sich (nach meiner Meinung) eine Nachricht an dich sparen, weil ja dann seine Taten für ihn sprechen. Dauert die Rückzahlung länger, würde ich eine Nachricht erwarten, warum es länger dauert. Und die 14 Tage sind ja nur die maximale Frist. Normalerweise geht das viel schneller. Wenn sich also der Verkäufer nicht (oder verspätet) gemeldet hat, und die Rückerstattung länger als 5 Werktage gedauert hat, würde ich ihn auch schlecht bewerten und einer möglichen Klage gelassen entgegensehen.

Grundsätzlich ist es übrigens so, das Tatsachen die man in einer Bewertung angibt ("hat sich nicht gemeldet") auch stimmen müssen. Andernfalls hat der Verkäufer das Recht die Bewertung löschen zu lassen, selbst wenn die Bewertung an sich gerechtfertigt ist. Beim nächsten Mal würde ich lieber Tatsachenbehauptungen vermeiden, und nur eine Meinungsäußerung abgeben. Da kann er nichts gegen machen.

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Jeder Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, muss seine Ware korrekt beschreiben. Wenn der Verkäufer eine Rolex anbietet, muss er auch eine Rolex liefern, und kein Imitat. Wenn die Ware einen Mangel hat, den man auf den Artikelfotos nicht erkennen kann (z.B. ein Computer der nicht funktioniert) muss er das angeben. Macht der Verkäufer das nicht, handelt es sich um Betrug. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Verkäufer Reklamation, Umtausch usw ausschliesst.

Wenn ein Verkäufer Ware liefert die nicht der Beschreibung entspricht, kann der Käufer ihm eine Frist zur Nachbesserung bzw Nachlieferung setzen. Kann (oder will) der Verkäufer nicht Nachliefern oder Nachbessern kann der Käufer nicht nur die Ware zurückgeben (wobei der Verkäufer ALLE Kosten übernehmen muss) sondern der Käufer kann so eine Ware auch bei einem anderen Anbieter kaufen, und die (realistischen) Mehrkosten vom ursprünglichen Verkäufer einfordern.

Das (mindestens) 14-tägige Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz gilt ja nur für gewerbliche Verkäufer, und nur für den Fall das die Ware zwar beschreibungsgemäß ist, aber dem Käufer trotzdem nicht gefällt.

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