Also du kanst ohne schlechtes Gewissen zum jugendamt gehen! Das ist sogar deine Pflicht! sonst machst du dich villeicht Strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung ! und ausserdem kanste dem.jugendamt sagen das du nicht willst das die deinen.namen.sagen. oder wenn du das alles nicht magst dann gib mir den namen und die adresse von der (Privatnachricht) unf.ich zeige die an. Ich hab sowieso guten kontakt mit dem jugenamt . BITTE zeig diese frau an oder gib mir die adresse das bist du den kleinen. schuldig! bitte !

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