Leider ist es so das die Kinder bei den entgültigen entscheidungen erst ab 18 jahren wirklich mit reden dürfen. Klar wird er gefragt, aber entscheiden darf er nicht. Es sieht schwer danach aus das du um eine Sorgerechtsveffügu g nicht drumherum kommst. Also wenn du dich so richtig rechtlich absichern willst. Die Sorgerechts­verfügung muss von Anfang bis Ende mit eigener Hand geschrieben und mit Vor- und Zunamen unter­schrieben sein. Auch das Datum darf nicht fehlen. 

Das wird schon, dir viel Glück bei der Op.

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Der § 9 LPartG regelt die sorgerechtlichen Befugnisse des Lebenspartners für den Fall, dass ein Lebenspartner ein minderjähriges mit in die eingetragene Lebenspartnerschaft gebracht hat oder einbringt. Wenn dieser Elternteil für dieses Kind das alleinige Sorgerecht ausübt, hat der andere Lebenspartner im Einvernehmen mit ihm die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheit des täglichen Lebens, das sog. kleine Sorgerecht.  Sprich notfalls darf dein Partner Entscheidungen treffen. Aber dein Ex kann Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes verlangen, auch wenn er kein Sorgerecht hat. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzgeber aber auch die Beziehungen, die in einer Patchworkfamilie sind. Stirbt der leinliche Elternteil, kann das Familiengericht unter Umständen sorgar anordnen, dass das Kind in der neuen Famimie bleibt. 

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