Da es ja ein Pflicht ist sich zu versichern. egal ob pflicht oder freiwillig kannst du die Beiträge absetzen. Du musstest ja!

Lg

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Lieber Frager, ja du musst dich Pflegepflichtversichern und die Beiträge sind auch nachforderbar.

Also musst du zahlen. Wegen der Anwatschaftversicherung - wenn du Zeit bzw Berufsoldat bist empfielt sich eine kleine Anwartschaft auf jeden fall. Bei meinem Arbeitgeber kostet die 1 Euro im Monat. - was kann man da falsch machen und Berufsoldaten landen später oft im öffentlichen Dienst, und auch wenn du da Beihilfeberechtigt bist. Tja nur 50% bzw 70% (und  evtlnoch Unterschiede je Bundesland)  - Ich habe schon Soldaten betreut, die mit mir geschimpft haben. Das Ihnen nur eine kleine Anwanrtschaft angeraten wurde und nicht die Große - du solltest dich wirklich erkundigen. Hallesche ist vielleicht nicht so fit im Beamtenrecht wie manch andere.

Bei Fragen - meld dich nochmal!

 

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ich würd du schreiben. es weiß doch keiner wie alt du bist. oder wie alt ich bin. Mach dir keinen Kopf. Es geht um den Inhalt`

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Geht eher nicht. da die Riester Rente staatl. gefördert wird kannst du nur die Beiträge die du selber einbezahlt hast wieder raus holen. Alles was der Staat dazu gezahlt hat. Die Förderund und evt Steuervorteile will er auch wieder zurück. Lass es dir bei deiner Versicherung ausrechnen Aber besser du lässt das Geld einfach liegen und freust sich im Rentenalter über ein monatliches Eis das du dir davon kaufen kannst. :-)

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Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung egal wer sie bezahlt. Du hast also Versicherungsschutz. Ob er ausreichend ist solltest du mal überprüfen lassen. Manche Versicherungen überprüfen nicht ob es noch als Kinderbeitrag oder Jugendbeitrag läuft. Dies würde dann bedeuten, dass im Versicherungsfall der Beitrag auf die jetzt richtigen Vers. Summen runter gerechnet wird und dann kanns unter umständen ganz schlecht für dich ausschauen. LG

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