Antwort
In Deutschland gibt es gesetzliche Ruhezeiten, an die sich jeder halten muss, ohne Ausnahme! Ab 22 Uhr hat Nachtruhe zu herrschen, Geräusche über 30 Dezibel sind verboten. Darunter kann in einem hellhörig Haus selbstverständlich auch das Staubsaugen fallen, ebenso lautes Getrampel, Türenknallen etc.
Führe einen Monat lang ein genaues Lärmprotokoll mit sämtlichen Uhrzeiten. Ist es zu laut, hast du ein unbedingten Anrecht auf Ruhe und das kannst du auch mit einer Mietminderung durchsetzen. Habe ich auch so gemacht, hat funktioniert. Die Lärmer bekamen eine fette Abmahnung und ab da war Ruhe!