Antwort
Starre Fristen wären ungültig. Durch den Zusatz "in der Regel" sind die Fristen aber nicht starr, sondern können nach billigem Ermessen vom Vermieter verkürzt oder verlängert werden, je nach Zustand des Objekts.
Ist die letzte Renovierung schon länger her als die Fristen und der Zustand ist abgewohnt, musst du tatsächlich streichen.
Falls deine letzte Renovierung noch nicht so lange her ist und der Zustand noch gut ist, kannst du damit argumentieren. Wenn der Vermieter ein Arsch ist, verlangt er trotzdem, dass du streichst. Dann hast du die Wahl: Du beißt in den sauren Apfel und machst die Arbeiten, oder du nimmst dir einen Anwalt und/oder Gutachter und bestehst auf dein Recht.