Hallo,
als Erstes: IMMER alles schriftlich machen, so hat man im Fall der Fälle etwas in der Hand. Telefonisch steht Aussage gegen Aussage.... aber im Fall einer Kündigung ist es vom Gesetzt her eh so, dass es nur schriftlich gültig ist, deine telefonische Kündigung ist nicht rechtens. (Eine Kündigung ist mündlich nicht gültig. In § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es dazu: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.)
Kündige also nochmal schriftlich zum Monatsende (in deinem Vertrag steht in der Probezeit 14 Tage Frist) also kannst du heute z.b. für den 29.12. kündigen. Und wenn dich dein Chef trotzdem nicht mehr einteilt muss er dir trotzdem das Gehalt bis zu deinem Kündigungstag zahlen.
Viel Erfolg