ich kann das Bildleider nicht sehen ...

sollte dort eine Ampel und ien Stoppschild angebracht sein und die Ampel grün sein, darfst du fahren. Das Schild gilt nur, wenn die Ampel außer Betrieb ist (dann blinkt sie gelb oder gar nicht) und kein Polizist den Verkehr regelt.

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Lass es!

Bürgschaften gehören zu den heikelsten Dingen, die das Recht zu bieten hat. Da kann man sich ganz gehörig die Finger verbrennen!

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nein ist es nicht. Denn Aussagen müssen von den Gerichten möglichst so ausgelegt werden, dass sie dich nicht belasten. Nur wenn das völlig unmöglich ist (Ar sch**** etc.), wird´s schwierig.

Hier aber liegt es nicht fern, "homo" als "Mensch" zu deuten (wenn das denn grammatikalisch korrekt ist und der Kontext nicht ein andere Interpretation nahe legt).

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Eine Bürgschaft einzugehen, sollte man sich sehr sehr genau überlegen. Es ist wohl sehr schwer, wenn nicht unmöglich, da wieder runterzukommen.

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also ich hab davor immer versucht, irgendwie einen Adrenalin-Schub zu provozieren, indem ich mir irgendwas total komisches vorgestellt hab xD. Klingt strange, ich weiß. Aber am Ende war ich der schnellste im Jahrgang ;)

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also vorneweg: ich bin kein Mediziner. Aber wenn du noch keinen Sex hattest, ist AIDS denke ich unproblematisch.

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nein, du musst da shier nicht darlegen. Ich würd erstmal mit meinen eltern sprechen ... ?

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ab zur polizei.

Anzeige wegen zweifacher Körperverletzung durch das Bespucken und das Treten, außerdem Beleidigung - und darauf bestehen, dass das aufgenommen wird!

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das sieht schlecht aus ...

die Anzeigen wegen Körperverletzung sind dir wohl sicher, die StaatsA wird wahrscheinlich nicht einstellen. Notwehr hier absolut nicht ersichtlich.

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Also vor Gericht auftreten ist wirklich keine große Sache :). Ich geh mal davon aus, dass du in einer Strafsache geladen bist.

Du findest dich pünktlich beim angegebenen Gericht und beim angegebenen Saal ein. Dort werden evtl. vor Verhandlungsbeginn alle Zeugen in den Saal gerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wahrheit sagen müssen. Dann werdet ihr aufgefordert, draußen noch etwas zu warten und die Zeugen werden einzelnt reingerufen, um vernommen zu werden. Evtl. spart sich der Richter die gemeinsame Zeugenbelehrung - das macht jeder Richter so, wie er will.

Wenn du aufgerufen wirst, wird der Richter erstmal deine ihm vorliegende Personalien abgleichen, indem er dich fragt, ob du XY bist, so und so viele Jahre alt bist, dort und dort wohnst (bei der Adresse musst du - so glaube ich - lediglich deinen Wohnort, nicht die genaue Adresse nennen). usw.

Deine eigentliche Aussage läuft so ab, dass der Richter dir Fragen stellen wird, die du dann beantworten sollst. Sag auf jeden Fall, wenn du dir bei etwas nicht sicher bist. Danach können dann noch der Staatsanwalt und der Verteidiger Fragen an dich richtigen. Auch der Angeklagte kann dich u. U. was fragen. Answesend sind also: Richter, Verteidiger, Angeklagter, Staatsanwalt und meistens noch eine Schreibkraft. Nach der Vernehmung wirst du - wahrscheinlich unvereidigt - entlassen werden. Du wirst noch gefragt werden, ob du Auslagen für das Erscheinen hattest (Fahrtkosten, Verdienstausfall) und wenn du das bejahst, bekommst du eine Kassenanweisung, die du dann in irgendeinem Zimmer im Gericht vorzeigen musst.

Und dann war es das auch schon. Ist wirklich nicht spektakulär ...

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Eine interessante Frage, die du da hast. Ich werde sie dir mal juristisch sauber aufarbeiten - es wird vielleicht etwas kompliziert, aber du kriegst am Ende auf jeden Fall eine Antwort auf deine Frage =).

Der § 242 I StGB (Diebstahl http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html) sagt, dass jemand, der einem anderen eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, in der Absicht, diese sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen, einen Diebstahl begeht.

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Gewahrsam ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft nach den Anschauungen des täglichen Lebens.

Das ist jetzt sehr juristisch - ich versuche, es dir deutlich zu machen.

In deinem Fall hat derjenige, der dir die Sahce geklaut hat, nun die tatsächliche Herrschaft über die Sache - er ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Das hast du ganz richtig erkannt. Der Dieb will die Sache auch haben. Er hat somit auch einen Herrschaftswillen. Die Sache ist somit in seinem Gewahrsam.

Wenn du nun ankommst und ihm die Sache wieder wegnimmst, so brichst du zunächst sein Gewahrsam. Dadurch, dass du die Sache an dich nimmst, begründest du neuen Gewahrsam - den nun bist ja wieder du selbst Besitzer der Sache und nicht mehr der Dieb.

Wie du siehst: Dein Verhalten würde dann genau in die Definition passen, die ich dir oben angegeben habe.

Die Frage läuft also darauf hinaus, ob du die Absicht hast, dir die Sache rechtswidrig zuzueignen (schau nochmal in den Diebstahl-Paragraphen, 242 StGB: "In der Absicht, die Sache sich (...) rechtswidrig zuzueignen."). Diese Absicht hattest du ja gerade nicht. Denn du wolltest dir ja nur das nehmen, was dir gehört bzw. dir nur dein Eigentum verschaffen. Du hattest also nicht die Absicht, dir die Sache rechtswidrig zuzueignen.

Du begehst also keinen Diebstahl.

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Hey NinaElena!

um sich strafbar zu machen, muss man tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben.

Beim tatbestandsmäßigen Handlung muss der objektive und der subjektive Tatbestand erfüllt sein.

Beim subjektiven Tatbestand grenzt du den Vorsatz von der Fahrlässigkeit ab.

Die Frage, ob du fahrlässig oder vorsätzlich handelst, darfst du also nicht in der Schuld "abfrühstücken", sondern im tatbestandsmäßigen Handeln (das ist wichtig!)

Also:

I. Tatbestandsmäßigkeit

         1. objektiver Tatbestand

         2. subjektiver Tatbestand (**hier** Fahrlässigkeit vom Vorsatz trennen!)

Die Abgrenzung der bewussten Fahrlässigkeit und dem eventualvorsatz ist umstritten. Die Billigungstheorie sagt, dass der Täter den Erfolg im Rechtssinne billigen muss - der BGH vertritt diese Auffassung. Es handelt derjenige mit Eventualvorsatz, der erstens den Erfolgseintritt für möglich hält und zweitens diesen billigt (Täter denkt sich: "Na, wenn schon der Erfolg eintritt! - im Gegensatz zur bewussten Fahrlkässigkeit, hier vertraut der Täter auf das Ausbleiben des Erfolges. "Wird schon nichts passieren!"). Wie du richtig sagst, muss der Täter den Erfolgseintritt nicht wollen.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

(IV. Ergebnis)

Ich hoffe, ich konnte helfen. Frag bei Unklarheiten gerne nach =)

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eure meinung zu meinem englischen text über michael jackson

was ist eure meinung dazu? was könnte ich verbessern? danke :)

I would like to tell you something about Michael Jackson. I have chosen to tell you about him, because I didn’t really like him before but after he died I heard many things about him which are very interesting. Michael Jackson was 50 year old as he died 2009. He was a singer and a dancer and because of his music, he was known also as the king of pop. The first time I heard about him was quite a few years ago because my younger brother likes his music and I think that I then heard the first song of him. Michael Jackson had married two times, the first time the daughter of Elvis Presley and the second time Deborah Jeanne Rote. He had three children his son Prince Michael Jackson his daughter Paris Michael Katherine Jackson and the other sun Prince Michael Joseph Jackson. Michael began his musical career at the age of 5 as the lead singer of the Jackson 5. By an accident he had to make an operation and his look changed more and more. I thought that because of this operation his skin colour changed but on the internet I read that he was suffering from an illness which let his skin colour turn to white. A bad experience by Michael was that people thought that he had abuse children. But others said that that isn’t right. The persons who made that wanted money to take the indication back. I personally think that he hadn’t done that. danke fürs lesen und danke für alle antworten :)

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sorry: fehlerteufel!

when he died in ... three children: two sons called ... and ... and a daughter called

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eure meinung zu meinem englischen text über michael jackson

was ist eure meinung dazu? was könnte ich verbessern? danke :)

I would like to tell you something about Michael Jackson. I have chosen to tell you about him, because I didn’t really like him before but after he died I heard many things about him which are very interesting. Michael Jackson was 50 year old as he died 2009. He was a singer and a dancer and because of his music, he was known also as the king of pop. The first time I heard about him was quite a few years ago because my younger brother likes his music and I think that I then heard the first song of him. Michael Jackson had married two times, the first time the daughter of Elvis Presley and the second time Deborah Jeanne Rote. He had three children his son Prince Michael Jackson his daughter Paris Michael Katherine Jackson and the other sun Prince Michael Joseph Jackson. Michael began his musical career at the age of 5 as the lead singer of the Jackson 5. By an accident he had to make an operation and his look changed more and more. I thought that because of this operation his skin colour changed but on the internet I read that he was suffering from an illness which let his skin colour turn to white. A bad experience by Michael was that people thought that he had abuse children. But others said that that isn’t right. The persons who made that wanted money to take the indication back. I personally think that he hadn’t done that. danke fürs lesen und danke für alle antworten :)

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as he died IN 2009

he was also known (nicht: he was known also)

that this was when (statt: I think that I then )

was married (statt had married)

the first time WITH the daughter

secont time WITH Deborah

He had three children: his son, Prince Michael Jackson, his daughter ... ant the other sun, Prince Michael Jackson

Because of an accident, he had to make ...

First, I thought that this was why ... but then, I read on the internet ...

The aim of the persons claiming that Jackson has abused children was to extort money from Jackson.

In my view, (statt: I personally think)

Thank you for reading and giving answers :P (You´re welcome (heißt "bitte" :P))

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