Beim Domainwechsel zieht nix um - abgesehen vom Domainnamen. D.h.bestehende Mailkonten existieren dann nicht mehr, sämtliche Daten werden serverseitig gelöscht. Du musst daher Deine Mailkonten bei Strato neu anlegen. DIe neuen Serveradressen und ggf. neue PW sowie veränderte Sicherheitseinstellungen kannst Du dann in Outlook vornehmen - bei einem POP3-Konto sind dann Deine alten Mails noch vorhanden, da diese clientseitig gespeichert sind. Bei IMAP ist aber alles futsch. Da musst Du ggf. _vor_ dem Umzug in Outlook wichtige Mails archivieren, die kannst Du dann nach dem Umzug aus dem Archiv wieder auf den neuen Mailserver zurückkopieren.

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Ich weiß nicht, was "Modeo" ist. Sofern es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt und Du Verbraucher bist, besteht ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB, welches Du schon vor Erhalt der Ware durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben kannst.

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Ein Kaufvertrag bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung beider Parteien. Liegt diese vor? Ist diese im Zweifel auch nachweisbar? Was wurde zur Übergabe bzw. Bezahlung vereinbart? (Gesetzlicher Regelfall ist "Zug um Zug", aber der ist im Internethandel ja eher unpraktisch.) Warum soll er sich "nochmal melden"?

Vorsicht: Das Ganze kann auch eine Masche sein. Sofern ein KV besteht und Du die Sache anderweitig veräußerst, machst Du Dich schadensersatzpflichtig, soweit Du die Sache dann nicht mehr aushändigen kannst.

Insgesamt ist die Informationslage zu Deiner Frage zu dünn, um eine ausreichend präzise Antwort zu geben.

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Eine solche Bestellung ist ein Verstoß gegen das Verbringungsverbot und damit eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG.

In der Folge würdest Du - sofern der höchst unwahrscheinliche Fall eintritt, dass der Zoll die Sendung beschlagnahmt - Post vom RP aus Darmstadt bekommen. Üblicherweise darfst Du dann 35 Euro Verwarngeld zahlen, bei größeren Stückzahlen oder im Wiederholungsfall kann auch ein Bußgeld im Bereich von 100-200 Euro fällig werden. Außerdem werden die beschlagnahmten Pillen natürlich vernichtet.

Probleme mit dem Zoll bei innereuropäischen Sendungen sind allerdings fast so selten wie der Jackpot im Lotto. Das liegt daran, dass auf Grund der im EU-Warenverkehr nicht anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern der Fokus der Zollbehörden in erster Linie auf dem illegalen Versand von Spirituosen und Tabakwaren liegt - und da fallen Tablettensendungen schon alleine der Größe wegen durch das Stichprobenraster.

Du musst allerdings darauf achten, dass der Shop auch wirklich innerhalb der EU verschickt. Sendungen von außerhalb der EU tragen ein weitaus größeres Zollrisiko!

Am besten informierst Du Dich in einem der einschlägigen Selbsthilfeforen, das beste deutschprachige dürfte menshelp.cc sein.

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Nein, sofern keine speziellen Kontraindikationen vorliegen, ist diese Dosis in keinem Fall tödlich. In den Zulassungsstudien für Sildenafil wurden deutlich höhere Einzeldosen verabreicht.

Natürlich kann man keine Tests durchführen, um die tödliche Dosis experimentell zu ermitteln, aber Tierversuche lassen den Schluss zu, dass die LD(lo) vermutlich im zweistelligen Grammbereich liegen wird.

Beim einzigen bislang bekannten erfolgreichen Suizid mit Sildenafil wurden "mehrere hundert" Tabletten verwendet, was die o.g. Abschätzung bestätigt.

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