Wirtschaftsjahr eine Eigentumsgemeinschaft ändern
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat zur Zeit ein vom Kalenderjahr abweischendes Wirtschaftsjahr. (01.09. - 31.08.)
Kann die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss beschließen, dass das Wirtschaftsjahr an das Kalenderjahr angepasst wird?
Wenn ja, wie sieht dann die nachfolgende Jahresabrechnung aus? Wird dann eine "Zwischenabrechnung erstellt" Sprich in dem Fall vom 01.09. - 31.12.?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
Ach, und ich der Teilungserklärung wird nichts diesbezüglich erwähnt.