Wieso zwei Rechnung für eine Reparatur?

Dennoch, würde ich sagen, dass der Vermieter diese Reparaturkosten zu zahlen hat. Schließlich sind beide Rechnung für ein und den selben Reparaturvorgang. Der gesamte Rechnungsbetrag liegt über dem vereinbarten Höchstbetrag für Bagatellschäden.

...zur Antwort

Ich schließe mich latifa86 an. Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Auch wenn diese Firma die Rechnung nicht im PC hat, muss diese in Papierform abgelegt und aufewahrt werden. Einfach anrufen und anfordern.

...zur Antwort

http://www.youtube.com/watch?v=rLkBx1BUwac

Das ist mir jetzt auf Anhieb eingefallen...

...zur Antwort

Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt worden sein. Der Abrechnungszeitraum ist in den meisten Fällen vom 01.01. - 31.12.. Die Versorger (Strom, Wasser, ..) rechnen meistens ebenso in diesem Zeitraum ab. Meiner Meinung nach kann der Vermieter eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr einfordern. Jedoch kann der Mieter ein eventuelles Guthaben beim Vermieter einfordern. Wenn du eine sichere und verbindliche Antwort möchtest, setze dich am besten mit dem DeutschenMieterbund in Verbindung. Die können dir 100%ig weiterhelfen. Viel Erfolg!

...zur Antwort

Das ist das Lied der Melodie ab 2:00 Minuten:

http://www.youtube.com/watch?v=4ZJ29GE5DB4

...zur Antwort

Die Hand täglich ca. 15 Minuten in lauwarmes Salzwasser (Meersalz in der Apo erhältlich) legen. Hat mir sehr gut geholfen. Warze an der Hand ist weg und kam auch nie wieder.

...zur Antwort

Befindet sich die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Wenn ja, musst du ein monatliches Wohngeld/Hausgeld zahlen. Ist vergleichbar mit der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter, nur dass der Eigentümer noch Kosten wie Instandhaltung oder Verwaltervergütung zu zahlen hat (eben Kosten, welche nicht umlagefähig sind).

...zur Antwort

Versuche mal ob du hiermit klar kommst: http://www.talentmarketing.de/stellensuche_bewerbung/multimediabewerbungen/ppthilfe/index.htm

Ansonsten schließe ich mich Tommyfan8 an..

...zur Antwort

Du musst die Wohnung für dich als Hauptmieter mit Zustimmung der anderen zwei Hauptmieter kündigen. Oft wird es auch so gehandhabt, dass zu dem bestehehden Mietvertrag eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen wird. Wenn diese von dir, dem neuen Mieter und den beiden weiteren Hauptmietern unterzeichnet ist, bist du als Hauptmieter aus dem Mietvertrag entlassen und der neue Mieter übernimmt deine Stelle im Mietvertrag.

...zur Antwort