Bei einem normalen Bluttest wird soetwas im Regelfall nicht getestet, ist mir zumindest nicht bekannt. Auch seine Schweigepflicht darf der Arzt nicht einfach brechen .

Aber ich würde gerne noch anmerken wie wahnsinnig gefährlich Drogenkonsum für ein ungeborenes Baby ist !!

Der Konsum illegaler Drogen sollte während der Schwangerschaft definitiv vermieden werden. Viele Untersuchungen haben gezeigt, dass der Konsum illegaler Drogen mit einem höheren Risiko verbunden ist, an einer Frühgeburt zu leiden oder ein untergewichtiges Baby zur Welt zu bringen. Einige Drogen können zudem Entwicklungs- und Verhaltensprobleme verursachen.

Hiermal ein paar Beispiele welche Drogen welche Auswirkungen haben :

Marihuana: Die Daten vom Marihuanakonsum sind nicht eindeutig. Es wird jedoch angenommen, dass schwangere Frauen, die Marihuana konsumieren, sich einem überdurchschnittlichem Risiko aussetzen, dass ihr Baby zu früh oder untergewichtig auf die Welt kommt. Schwerer Marihuanakonsum erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt und kann zu einer verlagerten Schwangerschaft führen. Kokain und Crack: Dies sind stark abhängige Drogen. Der Konsum während der Schwangerschaft setzt Sie einem höheren Risiko einer Frühgeburt und Plazentalösung aus. Es wurde außerdem festgestellt, das Kokain die Wahrscheinlichkeit von Geburtsfehlern, neurologischen Problemen, Krämpfen, Entwicklungsproblemen und SIDS erhöht. Zusätzlich zu diesen nachteiligen Auswirkungen auf ihr Baby setzt sich eine schwangere Frauen, die Kokain konsumiert, einem größeren Risiko aus einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder stark erhöhten Blutdruck zu bekommen. Betäubungsmittel und Opiate: Diese Gruppe von Drogen beinhaltet Heroin, Methadon, Kodein und Morphium. Der Konsum von Betäubungsmitteln zur medizinischen Behandlung und unter medizinischer Aufsicht – z.B. zur Schmerzlinderung nach einer Operation – wird ihrem Baby nicht schaden - ein erheblicher und dauerhafter Einsatz von Betäubungsmitteln wird ihrem Baby jedoch schaden. Eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln setzt Sie und ihrem Baby einem sehr ernsten Risiko aus. Es kann zu Wachstumsproblemen des Fötus, einer Frühgeburt, dauerhaften Schäden des Gehirns und einer kleinen Kopfgröße kommen. Eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln setzt ihr Baby zudem einem hohen Risiko aus, dass nach der Geburt Komplikationen auftreten werden – der körperliche Entzug von der Droge kann dann sogar zum Tod führen. Wenn Sie abhängig von Betäubungsmitteln oder Opiaten sind sollten Sie eine Behandlung noch während der Schwangerschaft beginnen, da die Auswirkungen die die Drogen auf ihr Baby haben, minimiert werden können. Amphetamine und Aufputschmittel: Diese Gruppe beinhaltet kristallisiertes Methamphetamin, Ice und Ecstasy. Da diese Substanzen geschichtlich nicht so weitläufig benutzt wurden wie Betäubungsmittel und Kokain, gibt es weniger Informationen über deren Nebeneffekte während einer Schwangerschaft. Sie zügeln jedoch den Appetit, was das Wachstum des Fötus beeinträchtigen kann. Untersuchungen haben zudem ergeben, dass die Droge an sich ein Risiko von Wachstumsproblemen des Fötus herbeiführt, einschließlich einer kleinen Kopfgröße, Plazentalösung, dauerhaften Schäden des Gehirns oder sogar den Tod. Ecstasy kann eine Vielzahl von Geburtsfehlern hervorrufen

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Das wundert mich jetzt auch, vorallem wenn sie bei Dir wohnen sollte und Du das Kindergeld beziehst .... ich würde die Daten aufjednfall nicht so ohne weiteres hergeben... seit ihr erst seit kurzem geschieden ? Falls nicht , würde es mich wundern das er die Daten die Jahre vorher nicht gebraucht hat .

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Ich glaube nicht das Du den Fleck damit überdecken kannst, ich denke das es sicher trotzdem zu sehen wäre, hast du schon mal daran gedacht sie evtl. zu bleichen ?

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Ist nur so eine Idee, warum probierst du nicht einfach mal Haarkereide aus ? Meine Tochter macht das oft, sie hat zwar keine Dreads aber will ständig irgendwelche anderen bunten Strähnen, und das ist wirklich total einfach und hält einige Tage ...... man braucht dafür auch nicht unbedingt ein Glätteisen, es geht auch mit einem Fön ....

http://www.haarkreide.com/jetzt-bestellen/

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Schau mal hier da sind ein paar tolle Sachen dabei

http://www.chefkoch.de/rezeptsammlung/893796/Tupper-Ultra-Plus.html

ich mach in dem Teil eigentlich fast alles, Lasagne, Kuchen, Brot, Braten , Kartoffelgratin, Rouladen , Gulasch ......

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Auch auf dawanda.de kann man einige solcher Häkelanleitungen erstehen :)

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Da ihr diese Waschmaschine in der Wohnung hattet als sie vermietet wurde, ist es so, dass sich quasi ein stillschweigender Nutzungsvertrag daraus ergeben hat, sie gehört also auch ohne gesonderte Aufführung mit zur Ausstattung der Wohnung und müsste somit auch von Euch als Vermieter erneuert werden .

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Das würde und gehen und zwar so :

Dir ist ja offensichtlich schon genehmigt worden, dass dir eine Wohnung zu steht , wenn Du dann eine gefunden hast und dort eingezogen bist, dann sollte die Mutter deines Freundes ihm kurz schriftlich bestätigen , dass er nicht mehr bei Ihr wohnen kann , mit diesem Schreiben geht ihr dann zum Amt . Es sei denn dein Freund bekommt keinerlei staatliche Unterstützung dann kann er ohnehin bei dir einziehen.

Bedenkt aber , wenn ihr zusammenzieht dann bildet ihr in dem Moment eine Bedarfsgemeinschaft, das heisst auch das Einkommen deines Freundes wird dann mit angerechnet, so dass er quasi für Dich mit aufkommen muss.

Umgehen könntet ihr das dann nur, wenn er nicht als Dein Freund sondern als dein WG Partner bei Dir einzieht, das würde dann aber auch bedeuten getrennte Zimmer, getrennte Betten ;)

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Strafanzeige ist nicht zurückziehbar.

Strafantrag kann man zurückziehen (bei Antragsdelikten wie einf. Körperverletzung, Beleidigung, einf. Diebstahl). Dennoch (trotz Rücknahme) kann die StA die Tat weiterverfolgen, wenn das besondere öffentl. Interesse gegeben ist.

Dann gibt es noch die absoluten Antragsdelikte wie den "Haus- und Familiendiebstahl" oder "unbefugte Benutzung eines KFZ". Hier ist ein Strafantrag zwingend zur Verfolgung erforderlich. Fehlt er, kann die StA die Tat nicht verfolgen.

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Da sollte eientlich nichts passieren wenn du nochmal nachfärbst, habe ich auch schon mal gemacht .

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Zutaten: 200g Weiche Lakritze (ich hab Katzenpfötchen von K*tjes genommen) 220-250g Zucker (je nach dem wie süß bzw würzig man es mag) 100ml Wasser 4 Eier 250g Magarine 250g Mehl 1 Pck Backpulver 1 Schluck Milch

Durchführung: Die Lakritze, das Wasser und den Zucker in einem Topf erhitzen, ich hab das auf mittlerer Flamme köcheln lassen und viel gerührt. Bitte nicht zu heiß werden lassen, sonst karamelisiert der Zucker und die Masse wird bitter. Achtung / Wichtig Man muss ein wenig Gedult haben bis die Lakritze schmilzt, ich hätte zwischendurch fast aufgegeben aber es geht!! Lachen Ich kann mir vorstellen, dass es schneller geht wenn man sie vorher noch klein schneidet. So lange köcheln bis eine homogene Masse entstanden ist. Nicht von der dunklen Farbe abschrecken lassen, das ist die geschmolzene Lakritze und hoffentlich nichts Verbranntes. Na! Bei mir hat sie im noch heißen Zustand Fäden gezogen und da ich nicht wollte, dass sie kristallisiert wenn sie abkühlt hab ich einen Schluck Milch hineingegeben so, dass eine Soße entstand (nicht zu dünnflüssig werden lassen!). Mein Tipp, langsam und rührend Milch zu geben, und gucken wann die Lakritzmasse aufhört fädig zu sein. Lachen Während dessen hab ich die Eier mit der Magarine schaumig geschlagen und Mehl und Backpulver dann untergerührt (natürlich nicht im Lakritz-Topf sondern in einer anderen Schüssel ^^) Die Lakritzsoße hab ich dann kalt gerührt, bis sie etwa auf Handtemperatur war, ging gut wenn man sie auf eine kalte Herdplatte stellt (wir haben einen Elektroherd) jedenfalls etwas das die Wärme aus dem Topf leitet. Bitte nicht sofort in die Teigmasse, da sie anfangs weit über 100°C hat und euch so die Eier gerinnen. Achtung / Wichtig Nun die Lakritzmasse in den Teig gerührt und schön luftig geschlagen. Der Teig hatte bei mir dann eine schöne milchkaffeebraune Farbe, wenn ihr ihn dunkler wollt könnt ihr noch braune Lebensmittelfarbe einrühren. Von Kakao würde ich absehen, da dieser den Geschmack verfälscht, es sei denn ihr wollt eben Lakritz-Schokokuchen. Lachen Den Kuchen hab ich bei 180° etwa 30min gebacken, aber ich hatte eine sehr flache Form und ich denke, dass er in Gugelhupf-Formen sicher länger braucht, außerdem ist das ja auch immer Ofenabhängig. Und eigentlich sieht man es Rührkuchen ja an ob er durch ist, oder nicht.

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Hallo , hast du schon mal im Menü deines Recievers geschaut ? Es ist gut möglich das für Dein Gerät ein Systemupdate verfügbar ist. Dieses kannst du dann direkt in der Systemeinstellung herunterladen, bzw. der Reciever macht das update nach anklicken eigenständig. Oft ist es nämlich so das die Geräte aus diesem Grund dann langsamer sind . LG

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Du darfst Dir mit 15 auch einen Termin bei Gynäkologen holen, OHNE das Deine Mutter damit einverstanden ist, und genauso darfst du dir auch von dem Arzt die Pille OHNE ihr Einverständnis verschreiben lassen.

Und keine Angst deine Mutter kann dort auch nicht nachfragen, denn dein Arzt unterliegt der Schweigepflicht.

Allerdings finde ich das Verhalten deiner Mutter sehr fragwürdig .

LG :)

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Hallo, normalerweise ist es ja so, dass man bis 25 bei den Eltern bleiben müsste, diese Situation ist ja bei Euch nicht gegeben, da deine Schwester ja bereits in einer Wohngruppe lebt. Und da Du ihre Schwester bist, bleibt ihr damit ja quasi eine Bedarfsgemeinschaft.Ich denke das dort vom jobcenter aus wohl wenig bedenken geben wird, nun ist aber eher die Frage : Wird deine Schwester vom Jugendamt betreut ? Oder gibt es einen Vormund ? ......der dann evtl. seine Zustimmung geben muss ? Wenn das geklärt ist, dann sollte eurem plan eigentlich nichts im Weg stehen .

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Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter zuzuleiten. Dabei kann es vorkommen, dass der Vermieter nicht alle Nebenkosten erfassen kann.

Dann kann er sich in der Nebenkostenabrechnung das Recht vorbehalten, eine bestimmte Nebenkostenposition nachzuberechnen. Voraussetzung ist dann, dass er den Kostenansatz ohne eigenes Verschulden nicht vornehmen kann. Die Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung beginnt erst dann, wenn der Vermieter genaue Kenntnis von den Umständen hat, die seine Nachforderung rechtfertigen. Typischer Fall ist die Nachberechnung der Grundsteuer.Hier haben der Bundesgerichtshof und das Landesgericht Berlin mit Urteilen aus den Jahren 1990 und 2006 eine zusätzliche Frist von maximal 3 Monaten für angemessen angesehen.

Also , würde ich mal sagen : Nein , darfst du wohl nicht . :)

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