Antwort
Meinungsfreiheit gilt solange, wie man andere damit nicht einschränkt. Wenn die geäußerte Meinung allerdings volksverhetzend ist oder aktiv dazu aufruft, gewisse Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren, kann hier eine Straftat bestehen.
Ein Großteil aller Arbeitgeber positioniert sich außerdem klar gegen solche Ansichten. Wenn die Mitarbeiter diese Ansichten offenkundig nicht teilen, muss man sich halt von ihnen trennen. Finde ich gut und richtig. Das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum, in dem man alles, was einem so im Kopf herumschwirrt frei posten kann, ohne dafür Konsequenzen zu erfahren.