Oh man, anscheinend bin ich echt am Ar*** .. haha

Aber Danke trz für eure Tips' bzw Antworten ;)

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Vielen Dank, für eure Ratschläge.

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Also es geht darum, dass ich angeblich die Wohnung nicht ordnungsgemäß "übergeben" haben. Ist alles einwenig kompliziert. Mein Vermieter war'n A-rsch ('tschuldige für meine Ausdrucksweiße). Seiner Ansicht habe ich die "Löcher" in der Wohnung, also die Löcher die entstanden sind indem ich Bilder und derartiges aufgehängt habe, nicht ordnungsgemäß beseitigt habe. Diese habe ich mit Acryl gefüllt, sind einwenig dunkler weiß als die Wand ansich selbst, aber vor meinem bzw. unserem Einzug waren auch dutzend so "Acrylflecken". Dabei sind es nicht mal Flecken, die Stellen sind einfach einwenig dunkler aber trotzdem weiß. Seiner Meinung sollte ich bei meinem Auszug damals die Komplette Wohnung neu streichen wegen von mir selbst beigefügten ich glaube 8 "Acrylflecken". Ich habe mich geweigert. Dann war bzw ist er jetzt nicht damit einverstanden, wie ich einen dickeren Streifen in einem Zimmer überstrichen habe. Seiner Meinung war es nicht "korrekt" weiß. So hat er es formuliert."

Also zu den "Flecken" - ist das berechtigt ?

Vorallem als ich in die Wohnung damals eingezogen bin, waren die kompletten Decken nicht tapeziert gewesen. Damals mussten ich und mein Ex-Freund sie tapezieren und haben keinen Cent vom Vermieter zurück bekommen. Obwohl er das hätte machen müssen.

Und jetzt zu dem überstrichen Strich (der war recht Groß) - aber ich habe ihn ordnungsgemäß überstrichen, wenn man das den so sagen kann. Die Wand war im Endeffekt weiß.

So jetzt kommt's aber, für all das habe ich aber keine Beweise !

Denn zu einer gültigen Wohnungsübergabe kam es nicht. Der Vermieter hat total auf stur gestellt! Nichts konnte man da mehr machen..

Vorallem möchte ich wissen, reicht es aus-wenn mein jetziger Freund, der das alles mitgemacht hat und meine Eltern ebenso, als "Zeugen" ausreichen ?

Achso noch etwas, die Wohnung sollte Ende Januar übergeben werden. Ich habe die Wohnung aber schon Mitte Januar verlassen. Aber aber bis Ende Januar noch aus sie "aufgepasst" sozusagen (mir fällt keine bessere Umschreibung gerade ein). Also die Wohnung "gehörte" noch sozusagen mir, ABER der Vermieter ist einfach so in die Wohnung gegangen - ohne mein Wissen geschweige denn ohne meine Erlaubnis (mein Freund ist Zeuge). Kann ich das irgendwie gegen meinen Vermieter bringen?

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*,dass ich Hartz4 bekomme. Jetzt sollen diese Formulare ausfüllen, was sie verdienen und was sie für Vermögen haben  (musste ich auch machen, habe aber nichts :p) Ihr Problem ist, dass sie sich nicht so "hergeben" wollen - sie wollen sich nicht so offen legen,also alles preisgeben. Allgemein wollen sie nichts über sich preisgeben. Nicht weil sie was zu "verbergen" haben - NEIN - weil sie selbst in finanziellen Schwierigkeiten stecken und das was sie noch haben-nicht dem Amt geben wollen (zurück erstatten). Ich selbst möchte nicht, dass meine Eltern für mich gerade stehen müssen. Natürlich ist mir bewusst, dass sie an sich für mich "zuständig" sind solange ich nicht das 23 - 25 Lebensjahr erreicht habe. Aber ich möchte nicht von meinen Eltern abhängig sein - auch nicht vom Staat (Amt). Nun ist meine Frage - muss ich mein Hartz4 zurück zahlen (oder meine Eltern) und falls ja, gibt es die Möglichkeit, dass ich es wenn ich mit meiner Ausbildung anfange-zurückzahlen kann ?

(Mir tut es in der Seele weh, wenn meine Eltern wieder aus der "Patsche" helfen müssen, ich will das selbst auf die Reihe bekommen)

Bitte helft mir. Danke schon mal im Voraus für euren Rat. Lieben Gruß Sanki2011

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