Hallo, ich bräuchte mal Rat in einer heiklen Angelegenheit. Zuerst einmal um meine Geschichte zu beginnen ist es wichtig zu wissen, das ich schon seit 2 Jahren durchgängig ohne Unterbrechung krank geschrieben bin. Letzte Woche bekam ich dann wegen einer schon lange zurückliegenden Drogeneschichte (etwa 3-5 Amphet. Derivate u. 2g Räuchermischung)Post vom Staatsanwalt in der ein Strafbefehl gegen mich ausgesprochen wurde, beinhaltend einer Geldbuße, welche ich aber von meinem mickrigem ALG 2, was ich mittlerweile bekomme (bin ja seit 01. 2013 krank geschrieben) absolut nicht bezahlenkann. Deswegen hab ich Einspruch in Form eines Schreibens eingelegt, in dem ich kurz Stellung bezog und meine finanzielle sowie gesundheitliche Situation niederschrieb, auch das ich den Drogen mittlerweile seit über einem Jahr abgeschworen hab. Zu dem Scheiben hab ich den ALG 2 Bescheid eingepackt, ich dachte das würde so reichen. Heute morgen ist mir dann aber noch der Gedanke gekommen, das ich evtl. noch ein paar Kontoauszüge hätte einpacken sollen, weil vom ALG 2 ja auch nochmal zumindest Strom, Telefon und noch paar andere Kleinigkeiten davon abgehen, Monat für Monat, hätte das noch Einfluss darauf, wenn das Gericht die Strafhöe neu berechnet, sollte ich lieber nchmal ein paar Kontoauszüge hinterherschicken oder tut das bei ALG 2 keinen Unterschied, bei den paar Kröten egal? was würdet ihr tun?